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Die israelische Todesstrafe ist ein Symptom des Regimewandels

Die Grenze zwischen Strafe und Rache

Eran Rolnik


Foto: Tamara Gore/Unsplash

Jedes Kind weiß, dass in einem Rechtsstaat die Gesetze für alle Menschen gelten. Wenn der Gesetzgeber selbst aber mit einem Gesetz dieses Gleichheitsgebot annulliert, sprechen wir von einem Unrechtsstaat. Besonders schwerwiegend ist dabei – wie wir aus der Geschichte wissen –, wenn das Ziel des Gesetzes eine ethnische Diskriminierung ist. Mit der Einführung der Todesstrafe, schreibt Eran Rolnik,  überschreitet der Staat Israel nicht nur eine moralische Grenze, sondern das Recht selbst.

 

Es gibt Momente, in denen ein Staat nicht nur eine Entscheidung trifft, sondern sich selbst definiert. Die jüngste Gesetzgebung der Knesset zur Todesstrafe ist ein solcher Moment – nicht weil Israel töten will, sondern weil es dies entlang ethnischer Linien tut. Und weil dieser Unterschied, so unscheinbar er im Gesetzestext erscheinen mag, alles verändert.

Wenn ein Staat die Todesstrafe einführt, berührt er die äußerste Grenze seiner Souveränität. Führt er jedoch eine Todesstrafe ein, die faktisch nur auf eine ethnische Gruppe angewendet wird, überschreitet er nicht nur eine moralische Schwelle – er verändert den Charakter des Rechts selbst.

Die vorliegende Regelung entspricht keiner Todesstrafe im klassischen Sinne. Sie ist weder universell anwendbar noch auf alle schwersten Verbrechen gerichtet. In der Praxis trifft sie fast ausschließlich Araber, die wegen Terrorakten verurteilt wurden. Ein Jude, der ein vergleichbares Verbrechen begeht – ein Attentat, ein Massenmord – unterliegt dieser Strafe nicht. Nicht weil seine Tat geringer wäre, sondern weil er nicht zur adressierten Gruppe gehört.

Dies ergibt sich nicht aus Interpretation, sondern aus der Struktur des Gesetzes. Die Todesstrafe wird nicht allein aus der Schwere der Tat abgeleitet, sondern aus einem rechtlichen Rahmen, der „Terror“ definiert – und faktisch selektiv angewendet wird. Auch die abgesenkten Hürden für ihre Verhängung sowie die Einschränkung nachträglicher Eingriffsmöglichkeiten verändern nicht nur das Strafmaß, sondern die Architektur juristischer Entscheidung.

Die zentrale Frage ist daher keine philosophische, sondern eine verfassungsrechtliche: Kann ein Gesetz, das die äußerste Strafe nach ethnischer Zugehörigkeit differenziert, noch als Recht im Sinne einer liberalen Demokratie gelten?

Gleichheit vor dem Gesetz ist kein abstraktes Ideal. Sie markiert die Grenze zwischen Strafe und Rache. Strafe orientiert sich an der Tat – ihrer Schwere, ihren Umständen, der Intention des Täters. Wird die Sanktion hingegen an die Identität geknüpft, verlässt das Recht den Bereich des Strafrechts und betritt den einer normierten Ungleichheit.

Das Sicherheitsargument entschärft dieses Problem nicht, sondern verschärft es. Wenn die Schwere der Tat das Kriterium ist, muss sie universell gelten. Wird sie selektiv angewandt, zeigt dies, dass nicht die Tat, sondern die Identität das entscheidende Kriterium ist. Die Sprache des Gesetzes bleibt dabei scheinbar neutral – „Terror“, „Terroristen“ – doch ihre Anwendung ist es nicht. Diese Neutralität fungiert als Maske.

Die Geschichte kennt solche Masken. Die Nürnberger Gesetze stehen hier nicht als Gleichsetzung von Regimen, sondern als Beispiel für ein Prinzip: Ein Gesetz kann strukturell diskriminierend sein, auch wenn seine Sprache neutral erscheint. Juristische Terminologie kann Hierarchien verschleiern, statt sie aufzuheben.

Hans Kelsen, der Wiener Rechtsphilosoph und Begründer der Reinen Rechtslehre, lehrte, dass die Gültigkeit einer Norm nicht aus ihrer moralischen Qualität folgt, sondern aus ihrer Einbettung in eine kohärente Normenhierarchie. Recht ist Recht, weil es aus einer übergeordneten Norm abgeleitet wird – nicht weil es gerecht ist. Diese radikale Trennung von Recht und Moral war Kelsens Antwort auf die Willkür ideologisch aufgeladener Rechtssysteme.

Doch Kelsens Lehre enthält eine innere Grenze: Eine Norm, die ihre eigene formale Konsistenz verletzt – die denselben Tatbestand mit unterschiedlichen Rechtsfolgen belegt, je nachdem, welcher Gruppe der Täter angehört – ist nicht nur ungerecht. Sie ist, in Kelsens eigenem Sinne, inkohärent. Sie widerspricht dem Prinzip der Normenhierarchie, weil sie keine einheitliche Grundnorm mehr widerspiegelt, sondern zwei: eine für die einen, eine für die anderen.

Kelsen verließ Wien 1930 unter politischem Druck; 1933 wurde er von den Nationalsozialisten aus seinem Lehramt in Köln vertrieben — von einem Regime, dessen Gesetze formal korrekt verabschiedet wurden und dennoch das Recht selbst zerstörten. Die Ironie ist bitter: Der Denker, der das Recht von der Moral zu trennen versuchte, um es vor politischer Instrumentalisierung zu schützen, wurde Opfer genau jener Instrumentalisierung. Sein Werk ist eine Warnung: Auch formal korrekte Gesetze können das Fundament des Rechtsstaats untergraben – dann nämlich, wenn sie die Gleichheit der Normanwendung aufgeben.

Hier erhält die Warnung von Hannah Arendt besonderes Gewicht: Die Gefahr liegt nicht allein im eruptiven Bösen, sondern im administrierten – im Bösen, das sich der Form des Gesetzes bedient. Eine Todesstrafe, die auf eine bestimmte Gruppe zielt, institutionalisiert die Vorstellung, dass manche Leben weniger Schutz verdienen.

Der einzige Präzedenzfall der Todesstrafe in Israel – der Prozess gegen Adolf Eichmann – war selbst Gegenstand tiefgreifender Zweifel. Doch er blieb ein extremer Ausnahmefall und begründete keine ethnisch generalisierte Norm. Was heute geschieht, ist strukturell anderes: nicht Ausnahme, sondern Regel; nicht Reaktion auf ein singuläres Verbrechen gegen die Menschheit, sondern ein Instrument, das selektiv gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe angewendet werden kann.

Achille Mbembe hat mit dem Begriff der „Nekropolitik“ jene Form von Herrschaft beschrieben, die sich über die Entscheidungsmacht über Leben und Tod definiert. Doch der Galgen ist nicht nur ein Instrument der Strafe – er produziert auch Bedeutung. Die „Olei ha-Gardom“, Mitglieder zionistischer Untergrundbewegungen, wurden nicht durch ihre Taten allein, sondern durch ihre Hinrichtung zu Symbolfiguren des nationalen Gedächtnisses.

Wenn heute Itamar Ben-Gvir erklärt, er wolle Terroristen hinrichten, wiederholt sich diese Logik – nur mit vertauschten Rollen. Ein Staat, der seine eigenen Gehängten zu Märtyrern gemacht hat, kann nicht davon ausgehen, dass die von ihm Hingerichteten für seine Gegner keine ähnliche symbolische Funktion gewinnen werden.

Wenn ein solches Gesetz jemanden wirklich abschreckt, dann sind es die Bürger selbst, die daran lernen, dass das Recht keine schützende Grenze mehr darstellt, sondern ein Mechanismus ist, der sich nach Identität und Status biegen lässt.

Gleichzeitig vollzieht sich ein scheinbar gegensätzlicher, tatsächlich aber komplementärer Prozess: Es werden Versuche unternommen, die bestehende Rechtsordnung zu umgehen oder zu dehnen, um einem amtierenden Regierungschef bereits vor Abschluss seines Strafverfahrens eine Begnadigung zu ermöglichen. Auch hier geht es nicht primär um eine Person, sondern um ein Prinzip. Wenn am einen Ende des Systems die härteste Strafe selektiv entlang von Identität verhängt wird, während am anderen Ende Anstrengungen unternommen werden, die Anwendung des Rechts für diejenigen im Zentrum der Macht abzuschwächen oder auszusetzen, dann widersprechen sich diese beiden Bewegungen nicht – sie ergänzen einander. Sie folgen derselben Logik: einem Recht, das nicht für alle gleichermaßen gilt, sondern sich nach Herkunft, Status und Macht richtet.

Die Folgen einer solchen Gesetzgebung sind nicht nur juristisch, sondern gesellschaftlich und psychisch. Sie verändert das Verhältnis des Bürgers zum Staat, differenziert zwischen vollwertiger Zugehörigkeit und prekärer Existenz. Sie verschiebt die Grenzen des Sagbaren und Denkbaren – und gewöhnt an eine implizite moralische Hierarchie.

Besonders beunruhigend ist der Zeitpunkt. Während Bürger Israels in Schutzräumen sitzen, treibt die Knesset eine Gesetzgebung voran, die zu den moralisch problematischsten Entscheidungen ihrer Geschichte zählt – nicht weil sie tötet, sondern weil sie dies entlang von Herkunftslinien tut.

Eine Gesellschaft, die um ihre Existenz kämpft, ist nicht von der Pflicht entbunden, ihre normative Grundlage zu bewahren. Im Gegenteil: Gerade unter Druck entscheidet sich, was sie zu verteidigen vorgibt.

Welche Freiheiten schützt Israel, wenn es Krieg führt, um sie zu sichern?

 

 

 

Erstellungsdatum: 08.04.2026