MenuMENU

zurück

Marli Feldvoß über Nagisa Ōshimas und seinen Film IM REICH DER SINNE

Ein dämonisches Element

Marli Feldvoß


Trailerfoto

Vor fünfzig Jahren machte der Film „Im Reich der Sinne“ von Nagisa Ōshima Furore, denn darin wurde entgrenzende Sexualität thematisiert. War das Kunst, war das Pornografie? Oder gar beides? Von der Filmbewertungsstelle erhielt er seinerzeit das Prädikat „besonders wertvoll“. Wenn jetzt anlässlich des Jubiläums des Films eine neu restaurierte 4K-Version des Meisterwerks von Regisseur Nagisa Ōshima in die Kinos kommt, stellt sich die Frage neu. Marli Feldvoß hat sich in ihrem Essay gründlich mit Ōshimas Sinnenreich befasst.

Kunst und Pornographie

 

Kunst und Pornographie sind verfeindete Geschwister, ihre Beziehungen sind spannungsgeladen, polarisiert. Man kann sie überlisten mit einem gedanklichen Schachzug, wie mit der Erfindung einer gesellschaftlichen Überbaukonstruktion. So, der Gesellschaft flugs das Mäntelchen einer „pornographischen“ Gesellschaft umhängen, um sie als diejenige zu brandmarken, „die in einem solchen Maße von Heuchelei und Verdrängung geprägt ist, dass sie unweigerlich einen Strom von Pornographien hervorbringen muss, die ihr logischer Ausdruck und gleichermaßen ihr vernichtendes demotisches Gegengift sind.“(1) Nur, Kunst und Pornographie kommen sich dadurch nicht näher. Die Pornographie ist und bleibt ein dämonisches Element mit einem krankhaften Zug. Die Verwendung des Begriffs bleibt immer dem Pejorativen verhaftet, und man ist aufgefordert, sich zu entscheiden. Dafür oder dagegen. Geht es darum, über Kunstprodukte zu urteilen, die in den Verdacht der Anrüchigkeit geraten sind, heißt es nur noch: ja oder nein, entweder – oder.

Mit der strengen Trennung von Kunst und Pornographie scheint eine ästhetische Entsprechung gefunden für die Trennung von Geist und Körper. Nur der idealisierte, vergeistigte Körper wird als ästhetischer Körper gedacht, die Niederungen des Fleisches werden dem Obszönen zugeschlagen. Obszön ist alles, was vom Kanon der edlen Empfindungen ausgeschlossen bleibt, ist wie ein Stachel im wohlgeformten, weißen, jungfräulichen Fleisch. Als angebliche Unnatur wird das Obszöne der gesellschaftlich gebändigten Natur als dem Normalen, dem Durchschnittlichen mit Glücksversprechen und sexuellem Wohlbefinden gegenübergestellt. Das so abgespaltene Obszöne bewahrt die sexuelle Existenz vor dem Exzess, vor der Grenzüberschreitung des normalen Gefühls, das vom normierten Sittlichkeitsempfinden gesteuert bleiben soll. Bataille spricht vom so abgewehrten Schrecken, dem verboten bleibenden Sturz ins Ungewisse, der, wäre er zugelassen, Entgrenzung, Auflösung, Dimensionen neuer Erfahrungen eröffnen wurde. Das in der Definition, im Sprachgebrauch niedergelegte Verbot ist ein Denkverbot, das lange vor den Bildern kommt.

Dass es pornographische Kunst nicht geben soll, dafür liefert die Literaturgeschichte genügend Beweise. Grenzfälle sind Bataille und de Sade, die unter Pseudonym veröffentlichten oder Jahrzehnte inhaftiert waren. Gerettet und salonfähig gemacht, auch für den Literaturkanon, hat sie schließlich die „Distanz“ zur eigenen Besessenheit(2), die Einbettung ihres Schrifttums in einen ‚höheren‘ Sinnzusammenhang, in einen theoretischen Diskurs. Ein Vorgang, der mit der geschickten Leugnung des Triebhaften einhergeht.

Diese Prozedur wiederholt sich beim Umgang mit Filmerzeugnissen. Nach der Reform des Sexualstrafrechts ist zwar das generelle Verbot der Darstellung von „Unzucht“ aufgehoben, stattdessen wird Porno in Kategorien wie hard- und software gehandelt und der Vorführung im chambre séparée empfohlen. Kunstprodukten oder solchen, die es sein oder werden wollen, wird sittsame Abgrenzung angeraten, notfalls mit gerichtlicher Beglaubigung. Drohen die Grenzen überschritten oder gar Elemente der weiterhin verbotenen „harten“ Sorte eingeschmuggelt zu werden, das heißt: Sexualhandlungen mit Kindern, Tieren oder Gewaltanwendung, setzt sich sofort das wachsame öffentliche Auge der Staatsanwaltschaft in Bewegung, wie der juristisch begleitete Werdegang von Ōshimas IM REICH DER SINNE beweist: 1976 beschlagnahmt auf den Berliner Filmfestspielen; im März 1977 von der Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin ohne Schnittauflagen freigegeben; nach der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof Berlin endgültige Freigabe im Januar 1978 ohne Auflagen.

Und warum das ganze Gerangel? Weil die Grenzen sich zu verwischen drohen? Um den Kunstbegriff wie Phönix aus der Asche steigen zu lassen, auch wenn er sich nur noch der negativen Abgrenzung zur Pornographie verdankt, möglicherweise nur durch diese künstlich aufrecht erhaltene Grenze noch mit Präzision formuliert werden kann?

Wie eine Rettungsaktion für die Kunst liest sich diese Urteilsbegründung im Geiste des ‚Wahren, Schönen, Guten‘: der Konzentrierung auf die Geschlechtlichkeit wird eine „bis ins Rituelle formalisierte Schilderung eines Irrwegs“(3) bescheinigt, der Darstellung der sexuellen Vorgänge anreißerische, verherrlichende oder stimulierende Wirkung abgesprochen. Erzählerische Einheit, außersexueller Sinngehalt und die Paarstruktur als auch aus der Literatur bekannte Argumente ergänzen das Plädoyer gegen den pornographischen Charakter des Films.

In Frankreich konnte der Film, nach der Streichung des Pornographieparagraphen 1975 und der Einführung einer ähnlichen Regelung für Pornos wie in der Bundesrepublik, unbehindert im Herbst 1976 in die Kinos kommen. In Japan musste ein Drittel des Filmmaterials aufgrund Art. 21 des Zollrechts (Einfuhrverbot wegen Verstoß gegen die Verfassung) neu gestaltet, das heißt weitgehend abgedeckt werden. Einen Prozess gab es auch dort, allerdings gegen die Verbreitung des Drehbuchs.

Ausgangspunkt und Angelpunkt des von Ōshima selbst gehaltenen Plädoyers ist die Ablehnung der Fragestellung: „Ist es Kunst? Oder ist es Obszönität?“(4), stattdessen die Ausgabe der Parole: „Weshalb ist Obszönität ein Übel?“

Seine Argumentation baut darauf auf, dass es a priori keine Obszönität gäbe, sondern dass sie als ein in erster Linie juristischer Begriff in den Köpfen der Staatsanwaltschaft und der Polizei herumspuke. Es gehe um die Erfindung einer Schuld, der in ein Delikt verwandelten Obszönität (§175 des japanischen Strafgesetzbuchs), und eines Schuldigen, in diesem Falle ihm selbst, wo überhaupt kein Verbrechen vorliege, so dass es sich um falsche Anklage handele. Und im Kern bedeute dieses ‚Delikt‘ „Obszönität“ eigentlich Widerstand gegen die Staatsgewalt. Ōshima geht also über zur Verallgemeinerung und erklärt besagten § 175 zum staatlichen Druckmittel gegen die freie Meinungsäußerung überhaupt, hier eingekleidet in die Form einer restriktiven Sexualpolitik.

Drei Länder, drei Umgangsformen mit einem Film, dessen ausgesprochenes Ziel es war, alle bisherigen Schranken der Darstellung, alle Tabus zu durchbrechen, Pornokino zu machen von A – Z, wie Ōshima selbst sagt.(5) Was für ihn ein Akt der Selbstbefreiung war, ein Versuch, „Träume und Realität zu vermischen“, wird in der Rezeption wieder sorgfältig entmischt, auf der juristischen wie auch auf der Seite der Kritiker. Alle haben es darauf angelegt, das Kunstwerk zu retten und auch Ōshima selbst bezweifelt, sein Ziel erreicht zu haben, nämlich doch nicht zur Obszönität gelangt zu sein.

Aber noch einmal zurück zu der Formulierung „Erfindung“. Es geht ja nicht nur um die Erfindung einer repressiven gesetzlichen Maßnahme, das ist nur der Sekundärvorgang, sondern um die Erfindung einer Suggestion, um das Verbot, das Tabu und die dadurch ausgelöste Phantasietätigkeit als eigentliches Wesen der Pornographie. Über die Darstellung allein zur Überwindung des Prinzips „obszön“ zu gelangen, also auch zu einer Versöhnung von Kunst und Pornographie, bleibt ein frommer Wunsch, einfältiges Wunschdenken eines Filmemachers wie Ōshima, der für sich aus der konkreten Arbeit eine solche Erfahrung ableiten mag, darin aber einer Avantgarde zugeschlagen werden muss.

Susan Sontag findet für die immer wieder in Bewegung geratenden, sich verströmenden und wieder eingedämmten Entgrenzungsphantasien in der Kunst eine abschließende Bemerkung: „Das Verlangen des Menschen nach Überschreitung des ‚Persönlichen‘ ist nicht weniger stark als sein Verlangen, Person, Individuum zu sein. Diesem Verlangen jedoch kommt unsere Gesellschaft nur wenig entgegen. Sie hält vorwiegend dämonisierende Vokabulare bereit, wo es darum geht, dieses Verlangen zu umschreiben und Denk- und Verhaltensschemata zu entwerfen. Sie lässt uns allein die Wahl zwischen Vokabularen des Denkens und Handelns, die nicht nur auf eine Überschreitung der Grenzen des Ich hinauslaufen, sondern auf eine Zerstörung des Ich.“(6)

IM REICH DER SINNE – ein obszöner Film?

 

„Es gibt kein besseres Mittel, sich mit dem Tod vertraut zu machen, als ihn mit der Vorstellung einer Ausschweifung zu verbinden“.

Marquis de Sade (7)

 

„Sada und Kichi auf immer vereint“ sagen die blutroten Schriftzeichen, auf die Brust eines Toten geschrieben. Das Liebespaar liegt friedlich beieinander, Sada im festlichen weißen Kimono. Der Höhepunkt eines Liebesfestes, das eine Grenze überschritten und die Verlängerung in den Tod angetreten hat. Das wie ein Dokument festgehaltene letzte Bild und die dazu gehörende Geschichte haben ihr Vorbild in der Realität, einem Ereignis aus dem Jahr 1936, als besagte Sada vier Tage lang mit den abgeschnittenen Geschlechtsteilen ihres Geliebten durch Tokio irrte und mit ihrer glücklichen Ausstrahlung den Passanten auffiel, Sada ist seitdem eine populäre Figur in Japan, der voll Verständnis und Mitgefühl begegnet wird.


Nagisa Ōshima in Kyoto, My Mother's Place (1991)

Der Regisseur Nagisa Ōshima

Ōshima hat sich als ‚zorniger junger Mann‘ einmal geschworen, nie alt zu werden, zumindest nicht in dem Sinne, sich in den trägen Gewohnheiten eines gesetzten Arrivierten einzurichten. In einem 1969 veröffentlichten Aufsatz hat er, in Erläuterung dazu, seinen Begriff von Jugend formuliert: als eine sich in immer wiederkehrenden Ansätzen ein Leben lang erneuernde Wiedergeburt, von außen und innen diktiert.

Der Beginn seiner ersten Jugend, das war für ihn am 15.8.1945, dem Tag der bedingungslosen Kapitulation Japans, eine Jugend, die mit einer Niederlage begann – Ōshima war fünfzehn Jahre alt. Diese Niederlage sollte nicht die einzige bleiben. Seine Geschichte, am umfassendsten widergespiegelt in der Figur des vaterlosen Masuo in der ZEREMONIE über den Zeitraum von 1946 bis zur Drehzeit 1971, ließe sich auch als eine Abfolge von Niederlagen, Enttäuschungen beschreiben. Einschneidende politische Ereignisse wie der Generalstreik von 1947, die Erneuerung des Japanisch-Amerikanischen Sicherheitspakts von 1959, die größte Massenbewegung in der japanischen Nachkriegsgeschichte, dann 1968, auch für Japans Linke die letzte breite politische Bewegung – das waren prägende Daten für den außerparteilich engagierten Linken Ōshima, der nach dem Jurastudium zunächst bei einer der fünf großen japanischen Filmgesellschaften, der Shochiku, anfing, dann aber bald selbständig arbeitete.


IM REICH DER SINNE Trailer Deutsch (1976/2026) zum 50. Jubiläum

Anmerkungen
1) Susan Sontag, Die pornographische Phantasie in: Kunst und Antikunst, Frankfurt 1982, S.51
2) ebd, vgl. S.60
3) vgl. Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin vom 17. März 1977
4) Nagisa Ōshima, Text des Plädoyers in: Schriften. Die Ahnung der Freiheit, Berlin 1982, S.167-189
5) Nagisa Ōshima, Das pornographische Kino in: ebd., S.154-166
6) Susan Sontag, ebd., S.84-85
7) Marquis de Sade, zitiert in: Georges Bataille, Der heilige Eros, Frankfurt-Berlin-Wien 1984
8) Susan Sontag, ebd., S.81
9) vgl. auch Theodor W. Adorno, Sexualtabus und Recht heute in: Eingriffe, Neun kritische Modelle, Frankfurt 1980 – Mit der Negation des Ichprinzips vertritt Adorno ähnliche Vorstellungen einer sexuellen Utopie.
10) Nagisa Ōshima, ebd., Es gibt keine Jugend ohne Abenteuer, S. 122
 

 

Der Beitrag wurde zuerst in den Arnoldshainer Filmgesprächen, Band 3: „Das verbotene Bild. Tabu und Gesellschaft im Film“ 1986 veröffentlicht.

Erstellungsdatum: 21.06.2026