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Vortrag. Fritz Bauers Strafrechtskritik angesichts der Dimension der Massenverbrechen

Von der „Auflösung in Episoden“


Eröffnung des Auschwitz-Prozesses am 20. Dezember 1963 Foto: Institut für Stadtgeschichte

Die Urteilsverkündung im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess hat sich 2025 zum 60. Mal gejährt. Als erster Prozess im Land der Täter, der den Opfern eine Stimme gab, ist er ein Meilenstein bundesdeutscher Erinnerungsgeschichte. Dennoch blieb er weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. 

 

Das Strafgesetzbuch von 1871 bot keine hinreichende Handhabe für Massenverbrechen wie die Shoah. Fritz Bauer wandte sich entschieden gegen die »Auflösung in Episoden«, die das überkommene Strafrecht verlangte.

Er forderte, das Lager als »Tatkomplex« zu begreifen. In dem Vortrag wird der Frage nachgegangen, warum er mit dieser Forderung kein Gehör fand, und die Rechtsprechungsentwicklung bis in die Gegenwart reflektiert.

Prof. Dr. Lena Foljanty
ist Professorin am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Universität Wien und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Fritz Bauer Instituts.

Eine Kooperation des Fritz Bauer Instituts mit dem Förderverein Fritz Bauer Institut e.V.

 

 

 

Fritz Bauer Institut

Goethe-Universität Frankfurt am Main
Campus Westend
Norbert-Wollheim-Platz 1
Casino-Gebäude
Raum 1.811

Mittwoch, 17. Juni 2026
18:15 Uhr

Hybridveranstaltung
Livestream auf YouTube:

youtu.be/B4WWwELO-Gc

Erstellungsdatum: 02.06.2026