Nach der Uraufführung am 18. Juni 1821 beschrieb man den „Freischütz“ von Carl Maria von Weber schon als „Deutsche Nationaloper“. Das war etwas voreilig, denn die deutsche Nation gab es noch gar nicht. Aber, wie so oft, eilte die Kunst der Politik davon, und Leo Wieland bemerkte in der FAZ: „Eine Kulturnation ist einem Staat gedanklich vorgelagert und von staatlichen Grenzen unabhängig, sie existiert auch ohne eigenen Nationalstaat.“ Deutschland gehört zu den verspäteten Nationen und beging unter dem Nationalsozialismus die schlimmsten Verbrechen. Begriffe wie Volk oder Nation haben ihre Unschuld verloren. Matthias Buth fordert mit seinem leidenschaftlichen Grundsatz-Essay Klarheit.
Wir Deutsche gelten als begriffsverliebt, wollen alles, zumindest vieles, „auf den Begriff bringen“. Und das in der Erwartung, sich und den anderen besser verständlich zu machen, was wir denken und meinen. Begriffe sind sogenannte Bausteine des Denkens, aber schon das ist ein Sprachbild, so als könne Denken bauen. Wenn wir Begriffe als „gedankliche Einheiten“ verstehen, wird es auch nicht klarer, denn Denken ist diffus, bedarf sprachlicher Formen, um Verständigung überhaupt zu ermöglichen, Und sie wandeln sich ständig. Sprache ist ein Fließen von Bedeutungsinhalten und Bezeichnungen, die Teile von Präpositionen und Gedanken sind. Propositionen haben als wichtigste Eigenschaft, dass sie einen Wahrheitswert annehmen, d.h. wahr oder falsch sein können.
Indes doch wollen wir die Dinge auf den Punkt bringen, dies besonders jene, die der Sprache und so den Begriffen mehr an Umgrenzung oder besser an Verfassung geben wollen, als sie leisten können, gleich in welcher der 7.000 bis 7.100 Sprachen der Welt wir uns bewegen. Und auch das Deutsche, geadelt durch Johann Wolfgang von Goethe, der vom „geliebten Deutsch“ schrieb, ist in stetem Wandel und kein homogener Block. Am 21. Februar 1938 sagte Thomas Mann im US-amerikanischen Exil bedeutungsschwer und imperial: „Wo ich bin, ist Deutschland“, ergänzte aber, „Ich trage meine deutsche Kultur in mir.“ Am 29. Mai 1945 hielt er in der Forschungsbibliothek des US-Kongresses seine Rede „Deutschland und die Deutschen“, drei Wochen nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai, noch weit entfernt von den Erkenntnissen des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker am 8. Mai 1985, der diesen Tag als „Tag der Befreiung“ bezeichnete und so neue historische Horizonte eröffnete. Thomas Mann dachte anders. Er zog einen Bogen von der deutschen Innerlichkeit und Romantik, wo er Eigenarten des deutschen Wesens erblickte, und definierte seelische Konstanten, die sowohl die Bedeutung der deutschen Kultur wie die verhängnisvolle, schuldhafte Verstrickung in den Nationalsozialismus begreifbar machen sollten. „Verstrickung“, der Begriff sollte Karriere machen und so beschwichtigen und eingrenzen. Der Nationalsozialismus war für Mann als Teil der Geschichte von der deutschen Innerlichkeit getragen, die sich in der Reformation und der romantischen Bewegung gezeigt habe. Den Nationalsozialismus mit der deutschen Romantik (sie war ein europäisches Phänomen, wie Rüdiger Görner in seiner Studie von 2021 „Romantik. Ein europäisches Ereignis“ darlegte) zu begründen, ist verstiegen und vermag Hitler nicht als dekadenten Scharlatan, gescheiterten Künstler – als „Viertel-Künstler im Essay „Bruder Hitler“ bezeichnet – zu demaskieren, als einem Mann, der sich in politischen Irrationalismus verstiegen und bei den Deutschen eine Art Gottgläubigkeit evoziert habe.
Für Klaus Harpprecht hat Thomas Mann die Dämonisierung des Deutschen mit einer Erhöhung verbunden, die zu einer „negative Glorifizierung“ geführt habe, die in ihrem Kern ebenso romantisch sei wie Thomas Manns Betrachtungen eines Unpolitischen aus dem Jahre 1916. Schuld und Verantwortung wurden – so der Potsdamer Historiker Manfred Görtemaker – eher in den Bereich religiös verbrämter Unverbindlichkeit geschoben. Der NS-Staat als faustisches Phänomen?
Die sprachmächtigen Mann-Sätze hatten Wirkung. In der Nachkriegszeit und bis heute. Oft wurden die sich einer sprachlichen Begrifflichkeit verweigernden Verbrechen, die Völkermorde und die Auslöschung jeglichen Rechts, als „Menschheitsverbrechen“ überhöht, in denen die Deutschen und das Deutsche aufgegangen seien.
Aber so war es nicht. Es war nicht die Menschheit, es waren wir, die Deutschen, unsere Väter, Großväter und -mütter, Onkel und Schwäger. Natürlich stellten sich einige dagegen, die wenigsten von Anfang an, Stauffenberg war als Generalstabsoffizier in Wuppertal und dann im sogenannten Polenfeldzug 1939 noch sehr erfasst von der NS-Ideologie. Der Deutsche Widerstand bestand nicht schon 1933, wie viele Bücher es nachzeichnen, die Studie von Linda von Keyserlingk-Rehbein „Nur eine ganz kleine Clique?“ / Die NS-Ermittlungen über das Netzwerk vom 20. Juli 1944 aus dem Jahre 2018 wie auch das 2024 erschienene Sachbuch von Ruth Hoffmann zum Stauffenberg-Staatsstreich „Das Deutsche Alibi“ gehen dem nach. Man kann also cum grano salis von „den“ Deutschen sprechen, ohne zu sehr zu verallgemeinern. Der prägende Historiker Hans-Ulrich Wehler schätzt denn ja auch, dass 1940 „mindestens 95 Prozent der Deutschen“ Hitler politisch getragen hätten, andere Zeithistoriker wie Frank Bajohr und Götz Aly brachten den Begriff der „Zustimmungsdiktatur“ in die Debatte, der Peter Longerich den Terminus „Unwillige Volksgenossen“ 2025 entgegenhält.
Die politische Semantik verwendet gern Begriffe wie „Hitler-Barbarei“, „NS-Deutschland“ „die Nazis“ etc., um sich die Geschichte von der unmittelbaren Verantwortung eines jeden deutschen Staatsbürgers heute von Leib, von der Seele, zu halten. Das deutsche Volk soll es nicht gewesen sein, sondern eine kleine Gruppe von Verantwortlichen, von Oligarchen nach heutigem Sprachgebrauch, alle andern konnten nicht anders, waren Fehlgeleitete oder eben „Verstrickte“, dem Schicksal Ausgelieferte und insofern frei von Schuld und Verantwortung. „Unser Opa war kein Nazi.“ Das ist das gängige Motto. Immer noch. Aber manchmal horcht man auf: Bundespräsident Steinmeier sprach in seiner Rede zum achtzigsten Jahrestag des Kriegsendes dann nicht von „Nazi-Deutschland“, als gehörte dieses zu einer fernen Historie, sondern immerhin doch von „Deutschen“ , zwar nicht von „den Deutschen“ oder vom „deutschen Volk“. Es sagte: “Es waren Deutsche, die diesen verbrecherischen Krieg entfesselt und ganz Europa in den Abgrund gerissen haben. Es waren Deutsche, die das Menschheitsverbrechen der Schoah begangen haben. Und es waren Deutsche, die nicht willens und nicht fähig waren, selber das Joch des NS-Regimes abzuwerfen.“ Und dann kam auch der Satz „Wir alle sind Kinder des 8. Mai“, was denn recht altväterlich klang. Also meinte der oberste Repräsentant des deutschen Volkes: Deutsche waren es, na klar, aber nicht alle, also keine Gesamtverantwortung und Gesamtscham der deutschen Nation (diesen Begriff meidet er völlig), und nichts dazu, wer diese ausmacht bzw. ausgemacht hat und so auch kein Wort vom „Dazugehören“ der Alt- und Neubürger seit 1945, eben vom Gedächtnis von Staat und Nation. Dort und nur dort liegt so etwas wie Staatsräson. Den Millionen deutschen Neustaatbürgern aus den orientalischen Ländern einfach von oben herab zu sagen, dass auch diese „Kinder des 8. Mai“ seien, ist doch sehr gewagt und erfordert ein großes Maß an Geschichtspädagogik und somit ein Verständnis dessen, was uns als Gesamtheit der Staatsbürger trägt, was also den Begriff „Volk“ ausfüllt.
Über 60 Millionen Menschen verloren durch Deutschlands Angriffskriege das Leben. Das Trauma dieser epochalen Verwüstungen, unvorstellbarer Grausamkeiten im systematischen Völkermord nicht nur an unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern in Deutschland und Europa, sondern an fast allen Völkern des Kontinents, besonders aber der Völker der ehemaligen Sowjetunion, die 23 Millionen Menschen verloren hat sowie das Trauma der Deutschen, aller Deutschen, Bürger eines Verbrecherstaates gewesen zu sein, die Täter, Mittäter, Wegschauer und nur ganz selten reine Opfer waren und insofern in den Familiengeschichten andere emotionale Spuren hatten, – all das ist gegenwärtige Geschichte. Wir werden sie nicht los und können es nicht wollen, so wir uns und die Millionen Toten nicht verraten wollen. Denn die Toten der Schlachtfelder, die Opfer der KZs schauen uns an. Im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten Europa gab es nach dem vom Bundesministerium der Justiz geführten „Verzeichnis der Konzentrationslager und ihrer Außenkommandos“ gemäß Bundesentschädigungsgesetz (BEG) die kaum glaubliche Zahl von 1.634 KZs. Das Lagersystem war systemtragend. Jede und jeder Deutsche kannte die Angst, bei Widerstand, Kritik oder auch bei nicht völliger Unterwerfung unter den NS-Staat von SA und SS „zu verschwinden“ in Gefängnis und Lager.
Es war eine großzügige Geste der Alliierten, dass nach 1945 das Deutsche Reich – das für den Begriff Deutschland stand – nicht aufgelöst und an die Nachbarstaaten verteilt wurde. Die Angst vor den Folgen des Versailler Vertrages von 1919, die den Nationalsozialismus mit in Gang setzten und der sich schon gegen Ende des 2. Weltkriegs abzeichnende Ost-West-Konflikt und so die Angst vor der Sowjetunion, brachten uns die Bonner Republik am 23. Mai 1949 mit der Verkündung des Grundgesetzes und am 3. Oktober 1990 dann die deutsche Einheit – mit gleichzeitiger Verabschiedung der historischen Ostprovinzen des Deutschen Reiches.
Der Holocaust (oder bezogen auf die jüdischen Opfer: die Schoa) war für uns Deutsche eine Auflösung von über Jahrhunderten gewachsener Kultur und Zivilisation, ein Zivilisationsbruch, wie ihn Dan Diner auf den Begriff brachte. Nach dem Kriege setzte in Deutschland und vielen anderen Staaten eine breite Holocaustforschung ein, welche den Holocaust an etwa sechs Millionen Juden Europas (Schoa) und sein Verhältnis zu weiteren Massenmorden in der Zeit des Nationalsozialismus untersucht und so auch den Porajmos an hunderttausenden Sinti und Roma, die Aktion T4 an über hunderttausenden Behinderten und der millionenfachen Ermordung von Slawen erfasst.
Maßgeblich bei allen Vernichtungsaktionen war eine Vorstellung vom Begriff „deutsches Volk“, das rassischen sowie religiösen Reinheitsvorstellungen folgte, dem Darwinismus nahe, und somit eine vollständige Abkehr von allem, was uns als Deutsche kultur- und dann staatstheoretisch einst ausmachte.
Das Reichsbürgergesetz (RBG) von 1935 markierte die formaljuristische Abkehr vom formalen Staatsvolksbegriff. Die neu geschaffene Reichsbürgerschaft wurde über die Staatsbürgerschaft gestellt und war für die gesellschaftliche Teilhabe des Einzelnen unerlässlich. Reichsbürger war nach § 2 RBG nur der Staatsbürger „deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen“.
Nur ein „artgleiches Volk“ konnte nach der NS-Ideologie Kultur entwickeln. Nicht die Kultur sei konstitutiv für das Volk, sondern die Rassezugehörigkeit generiere das Volk.
Um den völkischen Judenhass zu entfachen, schaltete die NS-Ideologie von einem eher religiösen Antijudaismus um auf einen rassischen Antisemitismus. Statt des Glaubens stand nunmehr die Herkunft im Vordergrund. Zur Darstellung der „jüdischen Rasse“ oder des „jüdischen Blutes“ wurden Abstammung und Geisteshaltung maßgeblich, wobei Abstammung und Geisteshaltung wenig klar unterschieden wurden. Beachtlich war, dass „die Juden“ als Volk, nicht als Religionsgemeinschaft, begriffen wurden. Damit kam man unfreiwillig dem jüdischen Selbstverständnis als Volk, als „auserwähltes Volk Gottes“, nahe. Der religiöse Jude wurde zum rassischen Juden erklärt.
Entscheidend für die Begrifflichkeit der NS-Rassenideologie war stets die Abgrenzung, nicht die Definition „Deutsches Blut“, sondern stets die Abwehr des „Jüdischen“. Diese bestimmte „das völkische Recht“ und entsprach dem älteren Volksverständnis, welches auch in Carl Schmitts Verfassungslehre zum Ausdruck kommt und der das Volk als „negativ bestimmbare Größe“ verstand. Dies alles stand unter dem Postulat, ein abstammungsmäßig und damit „rassisch“ homogenes Volk zu schaffen. Die theoretische Herleitung war indes begrifflich nicht kohärent und weitab von der Staatsrechtlehre des 19. und frühen 20. Jahrhunderts.
Das Grundgesetz des Bundesrepublik Deutschland ist die Antwort auf den deutschen Verbrecherstaat von 1933 bis 1945. Leitsätze unserer staatlichen Verfassung enthält Artikel 20 GG, wo es heißt:
„(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
An mehreren Stellen äußert sich die Verfassung zum Volksbegriff.
Die Begriffe „deutsches Volk“ oder „Volk“ werden unter anderem in der Präambel des Grundgesetzes GG und in Art. 1 Abs. 2, Art. 20 Abs. 2, Art. 21 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 und Art. 56 GG verwendet. Gemeint ist dabei das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland. Zu dessen Zusammensetzung hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass das Volk, von dem die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland ausgeht, nach dem Grundgesetz von den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 Abs. 1 GG gleichgestellten Personen gebildet wird in Verbindung mit den Normen des einfach-gesetzlich ausgestalteten Staatsangehörigkeitsrechts. Art. 116 GG nennt den Begriff der Volkszugehörigkeit im Hinblick auf diejenigen Personen, die in den ehemals deutschen Provinzen geboren worden sind, eine Vorschrift, deren Bedeutung 8o Jahre nach Kriegsende immer mehr abnimmt.
Ethnische, d.h. abstammungsmäßige Homogenität wird vom Grundgesetz nicht gefordert oder auch nur geduldet im Hinblick auf den Menschenrechtskatalog der Art. 1 bis 19 GG. Volk ist Staatsvolk. Das ist formal wie inhaltlich maßgeblich.
Was Volk ist, wie man sich diesem Begriff sprachlich nähern, ja, wie man erfassen kann, sagt uns schon Cicero, also die römische Rechtsphilosophie. Er hatte in seinem Hauptwerk "De re publica", Buch I Kapitel 39, eine moderne Definition des Volksbegriffs verfasst:
„Est igitur, inquit Africanus, res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus, sed coetus multitudinis iuris consensu et utilitatis communione sociatus.
Africanus sagte: „Der Staat ist folglich Sache des Volkes, das Volk aber ist nicht jede zusammengescharte Vereinigung von Menschen, sondern die Vereinigung ist zu einer Einheit zusammengefasst durch die Übereinstimmung des Rechts und durch die Gemeinschaft des Nutzens.“
Einheit unter dem Recht sowie durch die Gemeinschaft des Nutzens: das führt für Cicero zum Volk. Vergessen wir das?
Dagegen wendet sich insbesondere die Partei Alternative für Deutschland (AfD). Jedoch ist auch in anderen Parteien und Organisationen die Frage virulent, was uns denn als Deutsche ausmacht neben dem formalen Status als Staatsbürger, die demokratische Rechte haben, insbesondere an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen und auch gewählt werden können. Die öffentliche Diskussion zu einem AfD-Verbotsverfahren wurde verstärkt die über tausend Seiten starke Begutachtung durch Bundesamt für Verfassungsschutz, das die ehemalige Bundesinnenministerin Faeser noch kurz vor deren Ausscheiden aus dem Amt Anfang Mai 2025 bekannt gemacht hat – durch eine bewusste Indiskretion oder ein sogenanntes Durchstechen an die Medien. Cicero und andere Plattformen haben das BfV-Papier dann veröffentlicht.
Es ist überwiegend eine Zitatensammlung von Bundes- und Landespolitikern sowie Personen, die sich den politischen Zielen der AfD verbunden fühlen. Eine kohärente Darstellung zum Volksbegriff – nach Lesart der AfD – ist nicht gegeben. Im Kern der AfD-Äußerungen steht die Frage, ob die bloße Tatsache, durch den Pass bzw. die Einbürgerungsurkunde den Status eines Staatsbürgers zu besitzen, ausreichend ist, deutsch bzw. Deutsche zu sein.
Rechtlich ist dies zweifellos der Fall, denn das Staatsvolk der Bundesrepublik setzt sich aus Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit zusammen, unabhängig, aus welcher Weltregion diese stammen, also aus welcher der ca. 150 Ethnien sie kommen und ob einige wie Nordschleswiger, Sorben, Friesen, Sinti und Roma den rechtlichen Status als „nationale Minderheit“ haben. Alle sind Bürgerinnen und Bürger mit den gleichen Rechten und Pflichten im demokratischen Rechtsstaat. Im politischen Diskus wird indes oft der Begriff „Bevölkerung“ verwandt, wenn es um die Gesamtheit der Staatsbürger geht, was unzutreffend ist und sich erklärt aus der NS-Semantik, welche den Begriff Volk oder deutsches Volk pervertiert hatte und insofern beim Wort „Volk“ zugleich das Adjektiv „völkisch“ mitschwingt. Und nur so erklärt sich der Schriftzug im nördlichen Lichthof des Deutschen Bundestages, dem Reichstagsgebäude, der heißt: „DER BEVÖLKERUNG“. Der Künstler Hans Haacke hat ihn im Jahre 2000 als Kunstprojekt geschaffen. Damit sollte ein Kontrapunkt zur Aufschrift am Westgiebel des Reichstagsgebäudes „DEM DEUTSCHEN VOLKE“ entstehen, die dort 1916 angebracht wurde. Dass der Bundestag die Vertretung des deutschen Volkes und nicht der Bevölkerung (wozu die EU-Bürger, sowie Ausländer mit verschiedenem Status und vor allem die nach Deutschland Geflüchteten mit dauerndem oder zeitweisen Bleiberecht gehören) ist, sollte künstlerisch in Frage gestellt werden. Bevölkerung ist der synonyme Begriff für Einwohner und ein Terminus der Demographie. Ist das allen Abgeordneten hinreichend klar? Denn immerhin – 490 Abgeordnete waren für das Haacke-Kunstprojekt und brachten Erde aus ihren Wahlkreisen zur Ausstattung des Kunstwerks.
In Deutschland leben 2025 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes fast 83,6 Millionen Menschen; das ist die Bevölkerungszahl. Die Zahl der deutschen Staatsbürger, welche der Deutsche Bundestag repräsentiert, wird auf rund 59,565 Millionen geschätzt.
Zu solchen Fragen äußert sich die Zitatensammlung des Bundesamtes nicht. Es stellt vielmehr fest, dass die Äußerungen der Bundesvorsitzenden Alice Weidel und Timo Chrupalla sowie von Maximilian Krah, Matthias Helferich, Christina Baum und Björn Höcke sowie zahlreicher weiterer AfD-Funktionäre belegten, dass die AfD einem „ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ folge und zwar mit einer hohen „Frequenz und Regelmäßigkeit“, wodurch die Partei von der Kategorie „Verdachtsfall“ zur jener der „Gewissheit“ der Verfassungsfeindlichkeit aufsteige. Dass für die AfD nicht alle deutschen Staatsbürger gleich „Deutsche“ seien, zeige auch die Aussage des brandenburgischen AfD-Fraktionschefs Hans-Christoph Berndt in einem Interview im Jahre 2024, wonach es nur „noch 20, 30, 40 Millionen Deutsche im Land“ gebe. Maximilian Krah spricht von „Umvolkung“ und „Ersetzungsmigration“, welche die Bundesregierung betreibe. „Wer kein Deutscher ist, darf kein deutscher Staatsbürger werden“, meinte Fabian Küble aus dem Bundesvorstand der Jungen Alternative (JA).
Ob diese und andere Zitate aus der AfD insgesamt eine „Prägung“ des Gesamtcharakters der Partei ergeben, wird nun vom Verwaltungsgericht Köln geprüft und entschieden.
Ich habe Zweifel, ob die vorgelegten Passagen aus Äußerungen von Parteimitgliedern ausreichen zur Beantwortung der Frage, wie die AfD rechtlich zu bewerten ist. Die Feststellungen zum ethnisch gefärbten Volksbegriff und somit zum Anschluss der AfD an die NS-Rassenideologie und damit zum rassistischen Volksverständnis der Nationalsozialisten sind in dem Bundesamt-Gutachten eher schwammig und eben nicht so rechtlich stringent, um zu eindeutigen Ergebnissen zu kommen.
Die bundesdeutsche Publizistik und auch der Deutsche Bundestag gehen den Fragen des kollektiven Verständnisses von Staat, Volk und Nation jedoch kaum oder bewusst nicht nach, verweigern also eine öffentliche Erörterung eines komplexen Themas, das staatsrechtlich und soziologisch zu erörtern aller Anstrengung wert ist und den ebenso ungebildeten wie hämischen und oft widerlichen Zwischenrufen der AfD-Leute nicht überlassen werden darf. Welche Partei macht sich auf, die Fragen zu stellen, welches wissenschaftliche Institut, welche Zeitung und – ach – welcher Schriftstellerverband traut sich, von Formulierungen zu sprechen, die mit Sachkenntnis und auch mit Sentiment einer zumindest vorläufigen Erfassung bedürfen? Es geht dabei nicht um ein Fachbuch zur Genese von Staat und Volk, sondern um sprachliche Handreichungen an „die Menschen draußen im Lande“, und zwar an alle, an jene mit und ohne Migrationsgeschichte. Nota bene: Wer in Deutschland hat keine Migrationsgeschichte?
Als Friedrich Merz als Bundeskanzler sowie dessen Kabinett im Bundestag die Eidesformel sprachen und dabei in bewusst feierlicher Geste die Hand hoben, sprachen sie alle vom deutschen Volk, dessen Nutzen sie mehren und Schaden sie von ihm wenden wollen, manche wie Merz sogar mit der Anrufung Gottes „so wahr mir Gott helfe“, womit auf die Präambel des Grundgesetzes Bezug genommen wird, wo es heißt:
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“
In der Bezugnahme auf Gott wollten die Verfasserinnen und Verfasser des Grundgesetzes von 1949 an den christlichen Gott des Alten und Neuen Testaments anknüpfen. Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates ist damit nicht berührt, wie sich aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1, 137 Abs. 1 WRV ergibt. Der Gottesbezug in der Eidesformel und in der Präambel ist jedoch Ausdruck von Demut im Erkennen der Begrenztheit menschlichen Tuns und im Kern ein Statement gegen den nationalsozialistischen totalitären und so diktatorischen Staat.
Dies alles intoniert das Leitmotiv des Grundgesetzes und der sich darauf aufbauenden Rechtsordnung im Bund und den Ländern, mithin auch unser Verständnis von Staat und Volk. Das innewohnende christliche Movens der Verfassung nimmt also auch auf die Magna Charta des abendländisch-christlichen Menschenbildes in der Bergpredigt Christi Bezug.
Im Hinblick auf den von Putins Russland seit 2015 bzw. – forciert – seit dem 22. Februar 2022 entfesselten Krieges in der Ukraine ist der Zustand und so die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr in der öffentlichen Diskussion. Innere und äußere Freiheit sind bedroht und somit der staatliche Bestand der Bundesrepublik Deutschland. Den Staat bilden die Staatsbürger, der Demos, das Volk.
Unser Volksverständnis kommt auch in der Formel der Soldatinnen und Soldaten für Eid und Gelöbnis zum Ausdruck.
In § 9 Soldatengesetz steht ein bewegender Satz für das feierliche Gelöbnis und für den Eid, nämlich
„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe." Die Treue zum Staat ist verbunden mit der Treue zur Verteidigung des Rechts und der Freiheit des deutschen Volkes. Recht begründet Freiheit. Der Terminus der Treue ruft emotionale Dimensionen herbei. Diese binden sich aber nicht ausschließlich an den Staat – quasi als Überich wie in diktatorischen Systemen, wie in der DDR – , sondern haben sogleich und noch stärker Recht und Freiheit aller Staatsbürger im Fokus. Hinzu tritt der zweite Begriff, den bisherige Bundeskanzler noch nicht ausgeleuchtet haben, nämlich die Tapferkeit, die Soldaten sollen ja unsere Freiheit „tapfer verteidigen“. Das erfordert den ganzen Menschen und schließt die Gefahr, das eigene Leben zu verlieren, ein. Wenn das deutsche Volk als Eidesnehmer – denn diesem wird ja geschworen – dieses große Versprechen nicht oder nur mit Vorbehalt annimmt, bekommt der Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland Risse. Und wie ist es damit bestellt? Und das nicht nur bei Vereidigungszeremonien am Berliner Bendlerblock, wo die Hitler-Verschwörer um Claus Schenk Graf v. Stauffenberg am 20./21. Juli 1944 erschossen wurden und das Messingschild schreibt „Sie starben für Deutschland“.
Wenn heute Soldatinnen und Soldaten in Ausübung ihres Dienstes für die Bundesrepublik Deutschland sterben, wenn sie „fallen“ wie in Afghanistan oder sich der Gefahr aussetzen, in Litauen bei einem Angriff auf die Nato zu Tode kommen, sterben sie für Deutschland, auf das sind sie ja eingeschworen. Eidesnehmer ist unser Staat, der sich aus uns Staatsbürgern zusammensetzt. Das ist der Begriff, nicht „die Demokratie“, wie die politischen Verlautbarungen und Reden nahelegen wollen. Demokratie ist die Staatsform. Der Staat: Das sind wir, also das Volk. Das auszusprechen, fällt auch dem Bundespräsidenten schwer, der kaum den Begriff „Deutschland“ über die Redelippen bringt und lieber von „unserem Land“, „dem Land“, „unserem Gemeinwesen“ und eben „von der Demokratie“ spricht. Damit entstehen sprachliche wie emotionale Leerstellen, in die dann die schwadronierenden Rassisten bestimmter politischer Färbung hineingehen. Das ist fatal, und dem muss begegnet werden: durch ein gutes Deutsch, durch unsere bildhafte schöne Sprache. Waren wir nicht einmal ein Volk der „Dichter und Denker“, bevor wir von 1933 bis 1945 zu einem der „Richter und Henker“ wurden?
Und einem Terminus weicht das politische Berlin gerne aus, der Nation, der Kulturnation.
Anlässlich der Verabschiedung des Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Hermann Parzinger am 27. Mai 2025 sagte als Ländervertreter Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer:
„Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist der größte Schatz der Kulturnation Deutschland. Hermann Parzinger hat dafür gesorgt, dass das überall in diesem Land auch verstanden wird. Er hat die föderale Verfasstheit dieser Stiftung nicht nur betont, sondern auch gelebt.“ Auch Hermann Parzinger sagte: „Die SPK steht für die Bundesrepublik Deutschland als Kulturnation“. Aha. Deutschland als Kulturnation. Seine Nachfolgerin Marion Ackermann brachte am 27. Mai es noch nicht über die Lippen. Auch der neue Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sprach lieber BKM-Deutsch und so von „großartiger Institution“ und von „international konkurrenzfähig“.
Dabei hätte er auch von Kulturnation und auch von Preußen sprechen können, dessen Namen seine Vorgängerinnen aus dem Stiftungsnamen streichen wollten und auch davon, dass die SPK eine staatliche Einrichtung ist (und bleiben muss?), deren Präsident bzw. Präsidentin tatsächlich vom Bundespräsidenten ernannt wird. Die SPK ist durch ein Bundesgesetz errichtet und damit eine staatliche Einrichtung, was ein im Hinblick auf die die Wissenschafts- und Kulturfreiheit (vom Staat) nach Art. 5 GG erstaunlich und – vornehm ausgedrückt – nicht die reine Lehre ist.
Und Herr Weimer ist auch für die Deutsche Welle zuständig, den deutschen Auslandssender, dessen Auftrag der Deutsche Bundestag im 2005 novellierten Deutsche Welle-Gesetz so formuliert hat:
„§ 4 des Deutschen-Welle-Gesetzes (DWG) legt die Ziele der Deutschen Welle fest. Die Angebote der Deutschen Welle sollen Deutschland als europäische Kulturnation und freiheitlich verfassten, demokratischen Rechtsstaat im Ausland verständlich machen.“
Was heißt das genau? Die Deutsche Welle spricht lieber vom „mindset“ und hat bisher noch keine Anstrengungen unternommen, den Begriff Deutschland als „europäische Kulturnation“ auszufüllen und bundesweit und im Ausland zu erörtern. Die Selbstsuche als Staat und Nation ist aber notwendig und nie abgeschlossen. Vielleicht ist diese Suche wesensimmanent für uns Deutsche. Nur eines ist fatal: sie auszulassen, aufzugeben und den Parolen der AfD und anderen Dumpfen Raum zu geben. Zudem ist es keine angemessene Reaktion auf die Perversionen des nationalsozialistischen Deutschlands, und eben nicht von Deutschland, von Deutschlands Kultur und Geschichte – von Bach, Beethoven, Brahms, Mendelssohn und Schumann, von Gryphius, Goethe, Schiller, Herder und Heine, von Else Lasker-Schüler, Max Hermann-Neiße bis zu Peter Huchel, Reiner Kunze, Paul Celan, Gertrud Colmar, Hilde Domin und Rose Ausländer – zu sprechen. Die Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens, der Sinti und Roma und anderer Verfolgter sowie alle anderer von Wehrmacht und SS Hingemordeten schauen uns an. Sie leben in unserem nationalen Gedächtnis fort, sie gehören auf unsere nationale Gedächtnishaut, atmen mit uns.
Das Deutsche Welle-Gesetz ist 2005 einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossen worden und hat sich souverän über den Einspruch der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung hinweggesetzt, die meinte, der Begriff der Kulturnation sei nazi-kontaminiert und Ausdruck der Kulturträgertheorie von Goebbels und anderen NS-Tätern.
Um den Begriff Volk zu vermeiden, wird – wie dargestellt – auf „Bevölkerung“ ausgewichen, weil so das Adjektiv „völkisch“ weniger durchschimmert, oder man spricht von der „Zivilgesellschaft“, was weicher und irgendwie kommoder klingt. Beides ist eher sprachtherapeutisch zu verstehen und kann das „Staatsvolk“ eben nicht in den (richtigen) Begriff nehmen. Die Zivilgesellschaft bezeichnet nämlich die Gesamtheit der nichtstaatlichen, nicht-profitorientierten Organisationen und Initiativen, die sich für die Interessen und das Wohl der Bürger einsetzen und die gesellschaftliche Teilhabe fördern, also alle Vereine, Stiftungen und andere Personenzusammenschlüsse, die sich in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Heimatpflege, Musik und Sport sowie in dem Bereich der Politik um das Gemeinnützige kümmern. In Deutschland sind das unzählige Vereinigungen, die oft auch als NGO (als Nichtregierungsorganisationen) bezeichnet werden, oft in den vorpolitischen Bereichen tätig sind und von staatlichen Stellen Zuwendungen bekommen. Es sind also Personen, die Sinnvolles tun, sind aber nicht die Gesamtheit der Deutschen, nicht das Staatsvolk. Die politische Sprache weicht gern auf solche (soziologischen) Begriffe aus und hält das für eine moderne Semantik, neben jener des Grundgesetzes. Doch ist bei den Eidesverpflichtungen der Soldatinnen und Soldaten und der Bundesbeamten (m,w,d) klar, dass Eidesnehmer die Bundesrepublik Deutschland, der Staat, also wir sind und eben nicht „die Zivilgesellschaft“, auch nicht „die Gesellschaft“, von der Politikerinnen und Politiker gerne sprechen und so auf die Sprache der Soziologie ausweichen. Dabei ist doch klar, wenn auch verkürzt: Das Volk ist das Grundgesetz oder – steht im Grundgesetz.
All das ist nicht leicht, in die Seele und in den Verstand zu senken. Doch beim Singen kann es gelingen, bei der Nationalhymne. Da taucht der Begriff Nation auf sowie andere Begriffe, die Gefühl, ja Pathos auslösen, Einigkeit und Recht und Freiheit ersingen wir uns. Und dann soll es blühen, im Glanze dieses Glückes soll es blühen. Und was? Das deutsche Vaterland. Brüderlich sollen wir zusammenstehen, also in Solidarität und Zugehörigkeitsgefühl verbunden.
Hoffmann von Fallersleben hat diese Verse im Exil 1841 auf der Insel Helgoland (die damals zum britischen Königreich gehörte) gedichtet. Hoffmann war – in heutiger Semantik – ein Linker, ein Revolutionär, der wegen seiner die Feudalstrukturen angreifenden Gedichte (siehe den Band mit den „Unpolitischen Liedern“ von 1840) verfolgt wurde von den Obrigkeiten. Das ist der LINKEN-MdB Heidi Reichinnek aus Merseburg wohl nicht bekannt, sonst könnte sie das „Lied der Deutschen“ (seit 1929 unsere Hymne) mitsingen, so nach der Vereidigung von Bundeskanzler Merz mit der so innigen Musik von Josef Haydn, der sich die Melodie aus einem kroatischen Volkslied „geborgt“ hatte. Die Nationalhymne ist in Text und Musik so schön und so offen für alle Staatsbürger, gleich aus welcher der 150 Ethnien sie gekommen sind, dass sie wie ein offenes Tor nach Deutschland wirkt – zum Eingang in unseren demokratischen Rechtsstaat. Wer in den Parlamenten und in den verschiedenen Nationalmannschaften nicht mitsingen kann, will sich eben mit uns als Volk und Nation, mit Staat und Demokratie, nicht vorbehaltlos verbinden. Das sollten Kanzler, Präsidenten in Staat und DFB einmal sagen.
Der Deutsche Bundestag sowie der Kulturstaatsminister sollten sich der Erkenntnis bewusst werden, dass sich aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes nach Art. 20 GG das Selbstverständnis Deutschlands als „Kulturstaat“ ergibt (siehe die Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 5. März 1974 dazu), dass ein Bundesgesetz von der „europäischen Kulturnation“ Deutschland spricht und dass endlich ein sprachliches Sinnangebot in die politische Semantik einziehen sollte, welches alle, auch die Dumpfdeutschen in allen Teilen Deutschlands, erkennen lässt, wofür wir stehen, was uns ausmacht und für was zu streiten sich lohnt. Und dies alles gipfelt in dem schlichten Satz der Hymne „blühe deutsches Vaterland“. Bundespräsident a.D. Joachim Gauck sprach am 9. Mai 2025 in der Historischen Stadthalle von Wuppertal wieder davon und er wusste, dass an diesem Tag Margot Friedländer gestorben war, für die wie für die Auschwitz-Überlebende Sintiza Philomena Franz (1922-2022) Deutschland ein Vaterland geblieben war, eines der Dichtung, Musik und der rechtsstaatlichen, der geschwisterlichen Solidarität aller – in Deutschland einig Vaterland, wie es einst in der DDR-Hymne hieß.
Erstellungsdatum: 16.06.2025