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Reisen ans Ende der Welt

Die Chinesen sind Heiden

A. Muhammad Ibn BattutaClair Lüdenbach


Ibn Battuta. Skizze aus dem Buch „Sayr mulhimah: min al-Sharq wa-al-Gharb“, das in Ägypten veröffentlicht wurde. Foto: wikimedia commons

Ibn Battuta (1304–1368/77) war ein berberischer Rechtsgelehrter und Weltreisender, der mit 21 Jahren beschloss, nach Mekka zu pilgern, dann aber weiterzog nach Mesopotamien, Indien und China. Kein Land ist sicherer als China, befand Ibn Battuta. Datenabgleich und Personenüberwachung praktizierten die Chinesen schon im Mittelalter. Aus seinem Reisebericht hat Clair Lüdenbach zwei Auszüge gewählt.

 

Das leidenschaftliche Verlangen, die heiligen Stätten des Islam zu besuchen, begründeten die Reiselust des Ibn Battuta. Sein Geschick als Korangelehrter, Kaufmann und Diplomat brachten ihn letztlich bis nach China. Überall fand er moslemische Herrscher, die ihm schnell einen Job als Richter andienten und ihn reich mit schönen Gewändern, Sklaven und Konkubinen ausstatteten. Ibn Battuta (1304 – 1368 oder 1377) wurde in Tanger geboren. Im 14. Jahrhundert bereiste und beschrieb große Teile der Welt von Afrika bis Asien. Bekannt wurden seine Aufzeichnungen in Europa erst im 19. Jahrhundert. Sie sind ein Beleg für die hochentwickelte Kultur und Wissenschaft der  der Araber und Chinesen im Mittelalter. Nach seinen vielen Reisen lebte er noch 22 Jahre bis zu seinem Tod hochgeehrt in seiner alten Heimat Marokko. (Clair Lüdenbach)


Historische Abschrift ausgewählter Teile des Reiseberichts von Ibn Battuta, 1836 n. Chr., Kairo. Foto: Osama Shukir Muhammed Amin FRCP (Glasg). wikimedia commons

 

Steckbrief und Übernachtungshinweis

(...) Von allen Völkern der Welt haben die Chinesen in der Kunst die größten und eindrucksvollsten Fortschritte gemacht und es dabei zu einer unerreichten Vollkommenheit gebracht. Dies ist eine Tatsache, die bereits überall bekannt ist und von vielen Schriftstellern ausgiebig behandelt wurde. In der Malerei kann kein Volk, nicht einmal die in dieser Kunstart berühmten Byzantiner, mit ihnen konkurrieren, da sie auf diesem Gebiet ein besonderes Talent besitzen und es auch für den praktischen Gebrauch zu nutzen wissen.

Ich machte bei ihnen immer wieder die merkwürdige und erstaunliche Feststellung, wie schnell und sicher sie in der Malerei tätig sind. Sooft ich eine ihrer Städte betreten hatte und dann nach längerer oder recht kurzer Zeit wieder in sie zurückkehrte, fand ich auf Mauern und auf Papier mein Bild und das meiner Gefährten vor. Gerade auf den Märkten waren diese Bilder besonders häufig zu finden. So kam ich beispielsweise in die Hauptstadt des Kaisers, wandelte durch den Basar der Maler und betrat anschließend den Palast des Herrschers. Wir hatten dabei die im Irak übliche Kleidung angezogen. Als ich am Abend aus dem Schloss zurückkehrte, durchquerte ich erneut jenen Basar und erblickte mein Bild und die Abbildungen meiner Begleiter bereits auf Papier gemalt und an den Mauern angeheftet. Wir waren in der Bekleidung dargestellt, die wir am Morgen getragen hatten. Jeder von uns betrachtete eingehend die Bilder von allen Seiten, und wir kamen zu dem Schluss, dass sie naturgetreu und in allen Einzelheiten gemalt worden waren. Ich ließ mir berichten, dass die Maler vom Kaiser einen entsprechenden Auftrag erhalten hatten, uns zu porträtieren. Sie waren zu diesem Zweck in den Palast geholt worden, als wir uns selbst dort aufhielten, und mussten uns genau beobachten und malen, ohne dass wir etwas davon bemerkten.

Bei den Chinesen ist es üblich, jeden, der durch ihr Land zieht, im Bild festzuhalten. Dies hat eine sehr praktische und der Sicherheit des Staates dienende Auswirkung. Hat nämlich ein Fremder eine Tat begangen, die ihn zwingt, außer Landes zu fliehen, so stellen die Chinesen sein Bild sehr schnell den verschiedenen Provinzen zu, wo man sofort nach ihm fahnden kann. Wo immer jemand entdeckt wird, der einem solchen Fahndungsbild gleicht, kann man ihn leichter verfolgen und festnehmen.

 

In China besteht ein Registrierungszwang. Wenn eine Dschunke auf Fahrt gehen soll, kommen der Admiral und seine Sekretäre an Bord und schreiben die Namen aller auf dem Schiff befindlichen Personen, Bogenschützen, Sklaven und Matrosen auf. Dann erst darf die Dschunke in See stechen. Wenn das Schiff nun von seiner Reise nach China wieder zurückkehrt, gehen der Admiral und seine Schreiber erneut an Bord und vergleichen ihre Liste mit den einzelnen Mitgliedern der Besatzung. Wird nun eine Person vermisst, so machen sie den Kapitän oder Schiffseigentümer dafür verantwortlich. Er hat den Nachweis zu liefern, dass der in der Liste Aufgeführte, aber nicht mehr an Bord Befindliche entweder tot oder entflohen oder sonst wie abhandengekommen ist. Kann er dafür keinen Beweis bringen, so wird er festgenommen. Ist diese Registrierung durchgeführt, so muss der Schiffsbesitzer ein genaues Verzeichnis aller Güter vorlegen, die er auf der Dschunke geladen hat, gleichgültig ob sie großen oder kleinen Wert haben. Ist auch diese Tätigkeit abgeschlossen, so dürfen die Reisenden an Land. Verlassen sie nun das Schiff, so werden sie und ihr Gepäck von Zollwächtern überprüft. Finden sie dabei einen Gegenstand, der ihnen nicht an- gegeben worden war, so wird die Dschunke mit allem, was sie enthält und geladen hat, zugunsten des Staates beschlagnahmt. Dies ist eine Ungerechtigkeit, wie ich sie noch in keinem Land, weder bei den Heiden noch bei den Muslimen, sondern eben nur hier in China vorgefunden habe. Zwar gibt es in Indien eine ähnliche Einrichtung, wo nämlich derjenige, bei dem eine Ware gefunden wurde, die er nicht verzollt hatte, zahlen muss; doch wird er dort nur mit der elffachen Zollabgabe als Strafe belegt. Von Sultan Mohammed wurde auch diese Maßnahme aufgehoben, als er die ganzen Zollabgaben abschaffte.

Kommt ein muslimischer Kaufmann in einer chinesischen Provinz an, so überlässt man es seiner Wahl, bei einem dort ansässigen muslimischen Kaufmann, den er sich selbst aussuchen kann, abzusteigen oder sich für seinen Aufenthalt ein Gasthaus zu nehmen. Zieht er es vor, bei dem Kaufmann zu wohnen, so wird sein Vermögen in Verwahrung genommen, und der Kaufmann, den er sich als Gastgeber gewählt hat, muss dafür haften. Von diesem Geld besorgt er in ehrlicher Weise die Auslagen für seinen Gast. Will dieser dann abreisen, so wird sein Geld kontrolliert. Entdeckt man dabei irgendeine Nachlässigkeit oder ein Defizit, so wird der Kaufmann, bei dem er gelebt hat und der für ihn geradestehen musste, zur Zahlung des Fehlbetrages und Abgleichung des Vermögens gezwungen. Will der Fremde aber in einem Gasthaus absteigen, so wird sein Geld dem Herbergsinhaber ausgehändigt, wofür dieser ebenfalls haftbar gemacht wird. Der Gastwirt kauft ein und besorgt alles, was sein Gast benötigt, und berechnet es ihm. Wünscht der Gast ein Konkubinat, so wird ihm eine Sklavin gekauft. Der Wirt gibt ihm einen Raum als Wohnung, der nur vom Inneren des Gasthauses betreten werden kann, und bestreitet die Ausgaben für beide. Sklavinnen sind in China sehr billig zu bekommen. Außerdem verkaufen die Bewohner ihre Söhne und Töchter. Dies gilt bei ihnen nicht als Schande; nur werden die Verkauften nicht gezwungen, mit ihren Käufern und Herren zu verreisen. Allerdings können sie es jederzeit tun, wenn sie es wünschen. Das Verfahren des Geldverwahrens wird auch dann angewandt, wenn sich ein fremder Kaufmann verheiraten will. Er kann sich ruhig eine Frau nehmen; sein Geld aber für einen lockeren Lebenswandel auszugeben – dazu wird ihm keine Möglichkeit eingeräumt. Die Chinesen sagen: „Wir wollen nicht, dass man in den Ländern der Muslime sagen hört, dass die Leute in unserem Reich um ihr Geld gebracht würden, weil es vielleicht ein Land der Sittenverderbnis und des flüchtigen Lebensgenusses sei.“

Für den Reisenden ist China das sicherste und angenehmste Land, das man sich denken kann. Ganz allein kann man eine Wegstrecke von sieben Monaten zurück- legen und einen großen Geldbetrag mit sich führen, ohne um ihn fürchten zu müssen. Dem Gesetz, dass sich an jeder Station des Reiches ein Gasthaus zu befinden habe, wurde entsprochen. Es wird von einem staatlichen Verwalter geleitet, dem eine Anzahl von Reitern und Fußgängern, die dort ihr Standquartier haben, zur Verfügung steht. Nach Sonnenuntergang oder bei Dunkelheit kommt der Verwalter mit seinem Schreiber in das Gasthaus, notiert die Namen aller Übernachtungsgäste, versiegelt seine Liste und verriegelt hinter den Reisenden die Türen. Nach Tagesanbruch erscheint er wieder mit seinem Schreiber, ruft alle Gäste bei ihrem Namen auf, vergleicht sie mit seiner Liste und verfasst darüber ein Protokoll. Mit den Reisenden schickt er dann einen seiner Leute, der sie bis zur nächsten Station zu begleiten und vom dortigen Verwalter eine entsprechende Benachrichtigung seinem Herrn zu überbringen hat, aus der hervorgeht, dass alle wohlbehalten eingetroffen sind. In einem anderen Fall würde er nämlich zur Verantwortung gezogen. So sind die Verhältnisse auf allen Stationen des Reiches von Sinas Sin bis Chan Balik (Peking). In diesen Gasthäusern ist alles vorhanden, was der Reisende an Verpflegung braucht, besonders Hühner und Gänse. Hammel sind jedoch in China selten zu haben.

 

 

Auszug mit freundlicher Genehmigung des Verlagshaus Römerweg.

 

 

Ibn Battuta 
Reisen ans Ende der Welt 
Durch Afrika und Asien von 1325-1352 
Herausgegeben von Hans D. Leicht. 
320 S., geb.
ISBN: 978-3865398581
Edition Erdmann/ 
Verlagshaus Römerweg, Wiesbaden 2026
 
 
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Erstellungsdatum: 12.02.2026