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Ernst Kantorowicz und das geheime Deutschland als Widerstandsprojekt

Im Rätselraten um die letzten Worte des Claus Schenk Graf von Stauffenberg, ob es nun „Es lebe das heilige Deutschland!“ oder „Es lebe das geheime Deutschland!“ gewesen sei, stellte sich die Frage, was denn das „geheime Deutschland“ tatsächlich war. Der Philosoph Enno Rudolph führt uns mit Ernst Kantorowicz ins Mittelalter und die Renaissance, um dort, jenseits nationalistischer Spekulationen, den Ursprung einer umfassenden, universalen Idee aufzufinden.
Eine Reihe von Anhängern bzw. Mitgliedern des „George-Kreises“ hat nicht gerade dazu beigetragen, die Idee des „Geheimen Deutschland“ von der Unklarheit der mit dieser Idee verbundenen Vorstellungen zu befreien. Vielmehr vermittelten einzelne Mitglieder des Kreises – allen voran George selbst – um so mehr den Eindruck einer esoterischen und bewußt elitär gehaltenen Exklusivität sowie einer betriebenen Mystifikation ihrer Ziele und ihrer Tätigkeiten. Dieser Eindruck hat bis in unsere Tage dazu beigetragen, eine skeptische Distanzierung gegenüber dem gesamten Kreis einzunehmen. Wäre der George-Kreis andererseits nicht in so markanter Weise ebenso prominent wie interdisziplinär besetzt gewesen, dann wäre er wahrscheinlich längst in Vergessenheit geraten. Diese beiden Faktoren allerdings – die Prominenz der Besetzung und die beispielhafte Interdisziplinarität – hielten und halten das Interesse an dem Kreis nach wie vor wach, wie die in gewissen Abständen immer wieder erscheinenden neueren Publikationen zum George-Kreis und zum Projekt des „geheimen Deutschland“ beweisen – in Deutschland ragte zuletzt vor einigen Jahren das spektakulär investigativ gehaltene Buch von Ulrich Raulff mit dem Titel Kreis ohne Meister heraus, das die Spuren der Wirksamkeit und der weiteren Tätigkeit des Kreises seit Georges Tod bis in die Gegenwart mit aufschlussreichen Ergebnissen verfolgt.[1] Einige dieser Recherchen geben Anlaß zur Infragestellung vormals lange Zeit transportierter Urteile und Verurteilungen, insbesondere in solchen Fällen, bei denen sich nach genauerer Prüfung herausstellt, daß einzelne profilierte Mitglieder des George-Kreis plausible und überzeugend belegte Gründe für ihre Mitwirkung zu erkennen gaben, und daß sie zeithistorisch nachvollziehbare und nach wie vor aktuell gebliebene Ziele mit ihrem Engagement in diesem Kreis verfolgten. Da dies sogar auch bei einigen eminenten Persönlichkeiten des Kulturbetriebs bzw. der Welt der Wissenschaft in besonders ausgeprägtem Maße der Fall war, könnte es sich lohnen, solche Figuren einmal als exemplarische Akteure zu beachten, die durch ihre Schriften und durch bestimmte Aktivitäten, soweit diese dokumentiert sind, deutlich werden ließen, wofür der George-Kreis stand, und deren Texte sich in geeigneter Weise daraufhin befragen lassen, ob sie helfen, das Geheimnis des geheimen Deutschland zu lüften. Zu den herausragenden Eminenzen unter den Mitgliedern des Kreises zählt ohne Zweifel Ernst Kantorowicz.

Abgesehen von Stefan George, dem ‚Meister‘ selbst, war Kantorowicz bislang der Einzige, der das Thema „geheimes Deutschland“ zum Titel einer eigentümlichen Veröffentlichung gemacht hat, nämlich einer akademischen Vorlesung, die er noch im Jahre 1933 an der Johann Wolfgang von Goethe Universität in Frankfurt (Main) gehalten hat. Ich will im Folgenden den Text dieser Vorlesung mit einem Hauptwerk von Kantorowicz vergleichen, das unter dem Titel The King‘s Two Bodies 1957 in der Princeton University Press erschien (deutsch 1990 in München[2]), und das bis heute ebenso fasziniert, wie es Rätsel aufgibt. Die Abhandlung bietet eine Geschichte der Verrechtlichung politischer Macht insbesondere im Übergang vom Mittelalter zur Renaissance. Zu erinnern ist hier daran, dass die Diskussion über die Frage, wann und mit welchen Autoren bzw. Werken das Mittelalter zu Ende ging und wann die Renaissance begann, damals bereits seit langem so festgefahren war, wie sie es auch heute noch ist – nur wird heute weniger auffällig darüber gestritten. Im Zusammenhang damit steht seit jeher die andere Frage, ob der Renaissance überhaupt Rang und Status einer eigenen historischen Epoche nach dem Mittelalter und vor der Neuzeit zukommt, und wodurch sich gegebenenfalls ihre Authentizität als historische Epoche erweisen lasse. Die Pro-Fraktion wurde u.a. repräsentiert durch Gelehrtenfiguren wie Oskar Kristeller, Eugenio Garin oder Hans Baron, und gegenwärtig führend James Hankins; die Contra-Seite durch prominente Mediävisten wie Etienne Gilson oder heute noch Kurt Flasch. Auf der Contra-Seite wurde und wird die Position der gegnerischen Renaissance-Anhänger gern mit dem Renaissancebild Jacob Burckhardts identifiziert, und mit dessen inzwischen zur Tugend gewordenen allgemeinen Verwerfung seitens namhafter Mediävisten ist für sie die Streitfrage definitiv entschieden.
Vor diesem Hintergrund ist die Studie von Ernst Kantorowicz – in seiner Funktion als Mittelalterforscher – deshalb von besonderem Interesse und Gewicht, weil er sich zwar nicht eigens mit diesem Disput befasst, geschweige denn Partei ergriffen hat, zur Sache aber Entscheidendes beiträgt. In seiner überaus gründlich und detailliert recherchierten Abhandlung The Kings two Bodies (Die zwei Körper des Königs), die er im amerikanischen Exil verfaßt hatte, und die sowohl als eine Grundierung wie auch als eine Weiterführung seiner populäreren Abhandlung Friedrich II. (1928) angesehen werden darf, zeichnet er ein scharfes Profil des Mittelalters am Leitfaden der Rechtsgeschichte nach. Dabei spannt er den Bogen von den Kirchenvätern bis zu Dante. Durch die Auswahl Dantes als Kulminationspunkt dieser historischen Entwicklung macht Kantorowicz zugleich plausibel, daß der Übergang vom Mittelalter zur Renaissance mit einer deutlichen Zäsur verbunden war, die einerseits zwar einen scharfen Schnitt zwischen Mittelalter und Renaissance markiert, – allerdings ein Schnitt, dessen Wirkung zugleich durch ein kontinuitätsstiftendes Thema ermäßigt wurde. Das Thema ist das Recht in seiner vornehmlichen Funktion, das Verhältnis zwischen Staat und Kirche – heute „Staatskirchenrecht“ genannt – verbindlich zu regeln. Parallel dazu vollzog sich – vor allem in der Zeit zwischen Friedrich II. und Dante – tatsächlich ein nicht undramatischer Wandel der normativen Grundlage des Rechts – weg von der theozentrischen Legitimation der Gültigkeit des Rechts hin zu einer anthropozentrischen Legitimation. Und dieser Wandel fand Kantorowicz zufolge seine symbolische Manifestation in Dantes auffälliger Einsetzung und Prägung der Kategorie der „Humanität“.
Kantorowicz’ Schrift ist ein ‚geheimnisvolles‘ Werk, das bis heute – auch in seiner engeren Kollegenschaft – ungebrochen grosse Bewunderung auslöst und tiefen Respekt erzeugt. Es ist das Recht, das die spezifische Vermittlung leistet zwischen Mittelalter und Renaissance, aber nicht einfach so, wie ein roter Faden, der über die „Epochenschwelle“ (Blumenberg) hinweg derselbe bleibt, sondern der beide Epochen in eine Hochspannung zueinander versetzt. Im Mittelalter erweist es sich als die sensationelle Funktion des Rechts, der menschlichen „dignitas“ durch die Rechtsform Schutz zu garantieren. Die Rechtsform bindet den jeweiligen Fürsten an sein Amt, ist aber ebenso wie dieses in seiner verbindlichen Bedeutung nicht vom konkreten Königtum zu trennen. Das Königtum ist dauerhaft und „stirbt niemals“; es manifestiert sich allerdings erst in der realen historischen Figur des jeweils sterblichen individuellen Fürsten.
Eine derartige Verknüpfung von zeitloser Gültigkeit und zeitlich manifester Wirklichkeit hat Kantorowicz nicht erst 1957 in The Kings two Bodies vorgenommen, sondern er verwendet sie in Analogie auch in seiner oben erwähnten Vorlesung von 1933.
I. Das Geheimnis des Mittelalters und sein Fortwirken im „Geheimen Deutschland“
Der Vorlesungstext aus dem Jahre 1933 liest sich auf den ersten Blick wie eine Hymne auf ein Reich, das nur in der Verheißung existiert. Dieser Eindruck wird verstärkt durch mit Nachdruck getroffene Feststellungen wie die: Das „geheime Deutschland“ sei nirgendwo und habe nie existiert, – aber es sei ewig. Zugleich unterstreicht Kantorowicz, dass es sich bei dieser Vorlesung um eine historische Veranstaltung handele: Seit 1910 – dem Jahr der erstmaligen Verwendung dieser Vokabel durch Stefan George – entfalte diese Idee eine Wirksamkeit, von der zu erwarten sei, dass sie sich fortsetze und verbreite. Da Kantorowicz das bis dato einzige Mitglied des George-Kreises war, das die Vokabel vom geheimen Deutschland zum Titel einer eigenen Prosa-Schrift machte – von George einmal abgesehen, der unter diesem Titel ein für den Kreis richtungweisendes Gedicht verfasst hatte.
An erster Stelle der Schrift steht das relativ junge, im Jahre 1871 nach Frankreichs Niederlage im Krieg von 1870/71 gegründete Deutsche Reich Bismarckscher Prägung. Dieses Gebilde befindet sich auf einem Vormarsch zur „industriell-imperialen Moderne“, die auf Kosten der Kultur geht. Das geheime Deutschland – das wird rasch deutlich – ist der Gegenentwurf zu diesem Prozeß und will in deutlicher Absetzung von dem mit der Reichsidee Bismarcks verbundenen Nationalismus die alte, von Kantorowicz als „übernational“ charakterisierte Reichsidee aktualisieren. Überhaupt betont er mit Nachdruck, daß das Verständnis von „Nation“, das für den Georgekreis so integrierend gewesen zu sein scheint, demjenigen von Bismarck und seinem „zweiten Reich“ gänzlich entgegengesetzt ist: Das geheime Deutschland ist eine Nation, die diejenigen versammelt, die an einer übernationalen, einer europäischen und tendenziell an einer universalen Reichsidee arbeiten. Kantorowicz vertritt also einen paradoxen Nationbegriff: Die Nation als Vehikel zu einer Überbietung ihrer limitierten Anwendung durch Erweiterung ihrer integrierenden Bedeutung bis hin zu einer Universalisierung ihres Geltungsbereichs: Die Vision einer globalen république des lettres scheint auf – durchaus vergleichbar der ähnlichen Idee des Erasmus von Rotterdam[3].
II. Das Recht auf Dignitas
Kantorowicz rekonstruiert hier nichts weniger als eine rechtspolitische Evolution, deren Resultat in der überraschenden Vergewisserung besteht, daß das Mittelalter sich in einem allmählichen Prozeß selbst zur Renaissance gewandelt hat, indem die zentrale Errungenschaft dieser Epoche – die besonders hohe Bewertung der Menschenwürde – nicht nur mittelalterlichen Ursprungs ist, sondern daß ihr durch die rechtliche Verankerung eine frühe Geltung ihrer Unantastbarkeit zugesprochen wurde. Damit verbunden war für die folgenden Jahrhunderte die ausdrückliche Aufwertung des Menschen – jedes Menschen – als „Instrumentum humanitatis“[4] – wie überhaupt Dante eine hohe Bewertung der „humanitas“ vorgenommen hat, die ihre Gültigkeit durch den Renaissance-Humanismus hindurch bewahrt hat und heute noch verteidigt wird. Dante sorgte dafür, dass „humanitas“ als ein Rechtsgut bewertet wurde, und dass damit der Anspruch auf Respektierung der Menschenwürde verbunden war, die Einzigartigkeit eines jeden Menschen anzuerkennen.

Petrarca, der diese Idee übernimmt, formuliert sie in der Formel „ego sum unus atque integer“[5], womit er ausdrückt, dass dieses Recht grundsätzlich jedem zusteht und von jedermann einklagbar ist. Dante, der die Aufwertung der Menschenwürde bis zur rechtlichen Absicherung treibt, analogisiert die Menschenwürde unmittelbar mit dem Rang des Königtums: Hiess es zuvor „Der König stirbt nie“, so heißt es nun anspruchsvoll: „Dignitas non moritur“.[6] Die Unsterblichkeit geht also vom König auf den Menschen über und durchbricht die eingeschränkte Gültigkeit, die sie bis dahin exklusiv als Auszeichnung des Monarchen festlegte. Mit der inklusiven Gültigkeit für alle Menschen vollzieht sich eine schon als revolutionär zu bezeichnende Erweiterung, indem die Norm der „dignitas“ im Recht institutionalisiert wurde, um dann in der Renaissance eine zusätzliche Erweiterung durch ihre Verankerung dieser Norm in den Bildungsprogrammen der „studia humanitatis“ zu erfahren. Deren konsequente Praktizierung führte dazu, dass sie zwar als Kontrapunkt zur exklusiven Geltung der „artes liberales“ wirkten, allerdings ohne deren Geltung in Frage zu stellen. Dies leistete sie durch die komplementierende Ergänzung des Bildungsprogramms der „artes“ um drei neue Disziplinen: die Moralphilosophie, die Poetik und die Historie. Die Renaissance wird polemisch verfehlt, wenn man sie, wie Etienne Gilson es wollte, als „Mittelalter ohne Gott“ charakterisiert; vielmehr liegt die Pointe in der Umkehrung: Sie ist Gott ohne Mittelalter.
In den Ländern, deren Verfassung eine Forderung nach Achtung der Menschenwürde (dignitas hominis) enthält, laufen Diskussionen darüber, ob und wie die Befolgung dieser Forderung gewährleistet werden kann. Indem Kantorowicz deutlich macht, dass „dignitas“ sich in ihrer Manifestation im Individuum analog verhält zur jeweiligen Konkretion des Königtums im historischen König, erlangte „Dignitas“ Gültigkeit als Rechtsgut. „Dignitas non moritur“: Diese Festlegung ist demnach analog zu verstehen zum Grundsatz „rex nunquam moritur“. Es sind drei Faktoren, deren Zusammenwirken die Unsterblichkeit des Königs gewährleisten: die Fortdauer der Dynastie, der korporative Charakter der Krone und die Unsterblichkeit der „Königswürde“.
Dante ist für Kantorowicz der Kulminationspunkt des rapide verlaufenen Prozesses einer spezifischen Säkularisierung: „Es blieb Dantes Leistung, die Idee einer Wiedergewinnung der ursprünglichen Natur Adams zu ‚re-humanisieren‘ und wiederum das ‚menschliche‘ Gedankengut vom christlichen zu lösen.“[7] Man kann die Pointe, die dabei in der Würdigung der „humanitas“ als Wert eigenen Rechts liegt, nicht scharf genug herausstellen. Verrechtlichung ist nicht zu verwechseln mit Rechtswandel oder Rechtsaufweichung, sondern Recht ergänzt Recht, schließt an, komplettiert und komplementiert das Recht – und es bewahrt, was durch es geschützt wird. Die Humanisierung geschieht von innen, rechtslogisch abgesichert. Daß sie dann nicht mehr aufzuhalten ist, wissen wir aus der Petrarca-Lektüre: Er, der „Vater des Humanismus“, hat in den folgenden 300 Jahren eine Wirksamkeit entfaltet, die man nur als beispielhaft bezeichnen kann. Fortan war es das Verdienst der Kunst die Befreiung des Individuums vom Bann der Kollektivschuld der Erbsündenlast, was in Analogie zu sehen ist in dem hohen Rang der Geschichte im Bildungsprogramm der „studia humanitatis“: Ein Sieg der Geschichte über die Apokalyptik. Geschichte relativiert, Apokalyptik verabsolutiert. Geschichte stellt das Recht über das Gericht, Apokalyptik stellt das Gericht über das Recht.
„Es ist nie geleugnet worden, daß der politische Philosoph ebenso wie der Dichter Dante die politischen Lehren, die sein Jahrhundert bewegten, ganz in sich aufgenommen hat. Tatsächlich nahm Dante in den politischen und intellektuellen Diskursen seiner Zeit eine Schlüsselstellung ein, und wenn man ihn – oberflächlich betrachtet – mit der Rolle der Reichsidee identifizierte, so trübte das den Blick für die überwiegend unkonventionellen Züge seiner moralischen und politischen Anschauungen. Dante kann ja überhaupt nicht mehr einfach etikettiert werden. Er war nichts weniger als ein Thomist, obwohl er die Schriften des Aquinaten ständig benutzte, und er war auch kein Averroist, obwohl er dem Kommentar zitierte und Siger von Brabant den Platz im Paradies neben Thomas von Aquin zuwies.“[8].
III. Widerstand und Zukunft: Ausblick
Ulrich Raulff kommt das kaum zu überschätzende Verdienst zu, Kantorowicz’ Vorlesungstext von 1933 endgültig dem Mißverständnis zu entziehen, ein prekäres Dokument zu sein, dessen Pathos für das damals neue Aufblühen des nationalen Gedankens einen fließenden Übergang zum nationalsozialistischen Aufbruch herstellen wollte. Vorzüglich in Prägnanz und Gründlichkeit, vorbildlich in der hermeneutischen Behutsamkeit und vorbereitend für eine Positionierung des George-Kreises im Gegenlager zu den Nazis stellt Raulff die Gegensätze zwischen den beiden Programmen fundiert recherchiert heraus. Raulff läutet damit eine neue Wahrnehmung der Intentionen des George Kreises ein: „Wie so viele Texte Kantorowicz‘ bis hin zu seinen späteren Schriften, sucht auch dieser den Dreh- und Angelpunkt eines neuen Weltverhaltens bei Dante und Petrarca und ihrer Gleichsetzung des Dichters mit dem Fürsten“.[9] Und die „Zwei Körper“ sind ein nüchternes Buch, ohne jede Triumphalisierung, aber mit der erkennbaren Intention, daß wir in der dort rekonstruierten Geschichte einen richtungsweisenden Vorlauf unserer Zeitgeschichte wiederfinden. Das Buch öffnet den Blick für ein geheimes Mittelalter und seine Geschichte, um dem Deutschland der geheimen Staatspolizei eine in jeder Hinsicht überlegene Geschichte des geheimen Deutschlands entgegenzusetzen: Statt „Der Führer spricht das Recht“ gilt hier das Motto: „Dignitas non moritur“.
[1] Ulrich Raulff: Kreis ohne Meister. Stefan Georges Nachleben, München 2009
[2] Die Zwei Körper des Königs. Eine Studie zur politischen Theologie des Mittelalters, München 1990.
[3] cf. dazu Enno Rudolph, Der Europäer Erasmus von Rotterdam. Ein Humanismus ohne Grenzen, Basel 2019, S. 18 f.
[4] Kantorowicz a.a.O., S. 432.
[5] Francesco Petrarca: Opera quae extant omnia (1554), Neudruck New Jersey 1965, S. 1046.
[6] Kantorowicz a.a..O., S. 384 ff.
[7] Kantorowicz a.a.O., S. 476
[8] Kantorowicz a.a.O., S. 444
[9] Raulff a.a.O., S. 166
Erstellungsdatum: 25.11.2025