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Matthias Buth über die Mietmütter-Industrie

Welch ein Irrtum!

Matthias Buth


Heinrich Zille: Schwangere mit kleinem Kind. Wikipedia

Vielleicht hat der Wunsch nach einem eigenen Kind, nach eigen Fleisch und Blut, obwohl alle medizinischen oder physiologischen Umstände dagegen sprechen, mit dem unausweichlichen „Wachset und mehret euch“ zu tun – und nebenbei noch mit dem Sinn für Eigentum, der mit dem zeitgenössischen Outsourcing eine handelsübliche Problemlösung schafft? Leihmütter – oder wie Matthias Buth vorschägt: Mietmütter – sind Dienstleistende, deren Inanspruchnahme die elementare Mutter-Kind-Beziehung von Beginn an durchbricht. Und dann sieht er noch rechtliche Bedenken.

 

Mach's nicht, schreib darüber keine öffentliche Zeile. Denn dann machen die mobil, mit Anwaltsschreiben, Netzattacken und anderen Heimsuchungen. Die? Wer ist gemeint? Ja, die Bataillone der Selbstverwirklichung und Identitätsverteidigung, von jeden und jeder und vor allem von jenen, die sich im weiten Feld der Queerness verorten und für die es für ein Grundprinzip, eigentlich für  d a s  globale Menschenrecht halten:  I c h  bin die Welt, meine feste Burg und habe das Recht, alles zu sein und zu haben. Identität wird immer feiner begründet, alles ist erlaubt, weil alles möglich ist.

Die Verfassungen der Staaten und so auch unser Grundgesetz werden mit neuen Leitsätzen geliftet. Freiheit von allem und für alles. Wer dem im Weg steht, der Staat, die sogenannte Gesellschaft, Konventionen oder das Recht, wird bekämpft, unmissverständlich und sofort. Denn die Verfügbarkeit der Ressource Mensch ist ein Wirtschaftsfaktor und zugleich das Prinzip für die Beherrschung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Felder. Aber diese „Felder“ sind Menschen.

Ein Begriff eilt durch viele gesellschaftliche und schnell rechtliche Erörterungen. Er kommt aus dem frühen 20. Jahrhundert, ist zwar kein exklusiver Terminus der deutschen Geistes- und Rechtsgeschichte, hat aber ein Gift, das immer noch wirkt: die Souveränität – nach innen und außen. Sie ist eine Statusbehauptung, die Freiheit, d.h. die Entscheidung zur Freiheit  begründen soll. Er stammt vom Staatsrechtler Carl Schmitt (1888 – 1978). Souveränität ist für ihn Emanzipation gegenüber alltäglicher Macht. Seine 1922 erschienenen Schrift Politische Theologie beginnt mit dem prägenden Satz: Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Der Souverän steht damit außerhalb der normalen Rechtsordnung und bricht sie im Ernstfall, um sie überhaupt erst zu retten oder neu zu begründen. Schmitt entwickelt natürlich primär eine Staatstheorie, die sich zunächst die Stellung des Reichspräsidenten im Focus hatte.

Sie hat aber Auswirkungen und Folgerungen auf die Seins-Begründungen der Gegenwart, also zu der Frage, welche Souveränität der einzelne für sich beanspruchen kann.

Und in einem wesentlichen Punkt kristallisiert sich die Frage nach Selbstbestimmung und somit danach, wie souverän ich mit dem Leben, dem eigenen und der sich von diesem generierten Wünschen und der anderen betroffenen Menschen umgehen kann: die Frage, den Wunsch nach einem Kind, verbunden mit ausgesuchten Samen und Eizellen, zu verfolgen und als Menschenrecht zu beanspruchen: die Frage nach dem „Habenwollen“ eines Kindes, das von einer fremden Frau ausgetragen wird, also die Frage nach der durch sogenannte Leihmutterschaft geborenen Kindes.

Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz ist Leihmutterschaft streng verboten, da Ärzte dafür bestraft werden, einen Embryo einer Leihmutter einzupflanzen. Wunscheltern machen sich jedoch nicht strafbar, wenn sie den Weg über das Ausland wählen und das Kind danach nach Deutschland bringen.

Jens Spahn wollte sich mit seinem Ehemann emanzipieren, er habe „lange mit sich gerungen“, wusste also genau, was er tat, als er sich gegen die Gesetzeslage und zugleich gegen die Beschlusslage der CDU stellte, um den Wunsch nach einem eigenen Kind, zu dem sein Ehemann den Samen einer Frau in den USA hatte einpflanzen lassen, durchzusetzen. Das Haben-wollen also oberste Maxime. Er hat nicht von einer Gewissensentscheidung gesprochen, im Kern aber gemeint. Das Bild mit der Hand am Kinderwagen in den USA sollte alle erweichen: so eine Idylle. Das war sein Wille, es mit seinem Ehemann so zum Ausdruck bringen. Der Rest ist bekannt. Rücktritt vom Amt der Fraktionsvorsitzenden der CDU-CSU-Fraktion, politisch in der Versenkung, auch wenn er jetzt im Haushaltsausschuss des Bundestages sitzt. Das Schauerstück eines Egomanen nach dem Motto: Ich habe ein Recht auf ein Kind, ich habe das Recht auf eine Familie. Was kümmern mich Recht und Gesetz. Was möglich ist, um das Recht zu biegen und zu umgehen, wird gemacht. Der Staat hat das zu akzeptieren. Legitimität ist eine Sphäre oberhalb des Legalen. Und was das ist, bestimme ich.

Und was sagte die von der SPD als Bundesverfassungsrichterin vorgeschlagene Rechtsprofessorin Brosius-Gersdorf?

Sie bezeichnet das aktuelle Verbot als einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht auf Selbstbestimmung von Frauen und betroffenen Paaren. Das ist ein Denken im Fahrwasser von Carl Schmitt. Dass eine Lehrstuhlinhaberin, die beinahe Bundesverfassungsrichterin geworden wäre, so etwas öffentlich vorträgt, ist irritierend, denn darin kommt ein Verfassungsverständnis zum Ausdruck, das mit dem Grundgesetz nichts gemein hat, denn sie meint ja, das beherrschende Prinzip unserer Verfassung sei das Freiheits- und Emanzipationsrecht derjenigen, die ein Kind wollen, also der Grundgedanken der Verfassung sei die Selbstverwirklichung und das schrankenlose Freiheitsrecht des einzelnen. Welch ein Irrtum, welch eine Verleugnung des tragenden Prinzips des Grundgesetzes. Denn alle Verfassungsgrundsätze werden überstrahlt und so zur Maßgabe gemacht durch den schlichten Satz von Artikel 1 GG „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dieser Satz, geboren in Konsequenz der Terrorherrschaft der Nationalsozialisten, gilt immer und gerade bei allen Fragen der sogenannten Reproduktionsmedizin. Und von wem spricht sie nicht? Vom Kind und dessen Menschenwürde. Dass sie zugleich gesetzliche Regelung gegen Ausbeutung verlangt, zeigt nur noch deutlicher, dass das so er- bzw. gezeugte Kind aus dem Blick gefallen ist, dass es ihr nur um die sogenannten Leih- besser gesagt Mietmütter geht.

Es ist eine Binsenweisheit, dass bei einem Krieg das erst, was leidet, ja untergeht, die Wahrheit ist, dass nichts mehr stimmt, was gesagt, behauptet oder mit angeblichen Fakten unterlegt wird. Alles schwimmt ins Ungefähre oder gar ins Gegenteil. Wenn wirtschaftliche, wenn finanzielle Interessen aktiviert werden, wenn Machtstrategien begründet werden, ist es ähnlich. Die Sprache ist Welt. Und ändert sich die Sprache, ändert sich die Welt. Wir stemmen uns dagegen und verlieren doch. Die Begriffsmanipulationen eines Goebbels und seiner Satrapen haben der deutschen Hochsprache Wunden geschlagen, die immer noch nicht vernarbt sind. Und Sprachumdeuter kommen zurück, die AfD macht es uns vor wie andere der aus den Dampfkesseln der US-amerikanischen MAGA-Sprach-Küchen. Leute wie Caroline Bosbach und Jens Spahn aus der CDU-CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages lassen es erkennen.

Auch, nein: besonders hat sich die Sprache – gleich woher sie kommt, ob Deutsch oder Englisch – am unverlierbaren Gebot des Artikel 1 unserer Verfassung zu orientieren. Eben auch das Englische, das zu Universalsprache der Medien, im Kommerz und auch in der Diplomatie geworden ist und so Eingang gefunden hat in die Begriffs- und Verständigungswelt der Bundesrepublik Deutschland, eine Weltsprache der Staaten, welche alle der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen verpflichtet sind.

Der Terminus „Leihmutterschaft“ ist genial und doch eine Camouflage: eine liebe Mama, ein Mütterchen wird ausgeliehen, für nur kurze Zeit und auch nur, um anderen, in der Regel Männern das verwehrte Mutterglück und so das Familienglück zu ermöglichen. Wer will sich dagegenstemmen, anderen das Glück zu nehmen? Es ist eine deutsche Erfindung, eine verlogene Sprache, welche die Wahrheit der Verhältnisse beschönigt. Denn der Begriff der Mutter ist ein Begriff, der tief in uns wohnt.

Der Satz „Ich will euch trösten, wie einen seine Mutter tröstet“ stammt aus dem 5. Satz („Ihr habt nun Traurigkeit“) von Johannes Brahms’ Ein deutsches Requiem, das er im Andenken an seine Mutter komponierte. Dies rührt jeden Menschen – der Satz und die Melodie. Und Mutter: ja ist auch die Gottesmutter und in jeder Pieta verewigt, wo Maria, die Mutter Jesus’ den toten Sohn beweint. Mutter: das ist ein Seelenwort, in allen Sprachen, besonders im Deutschen.

Aber die gemietete Frau, die mit einer per Katalogauswahl gefundenen also nicht körpereigenen Eizelle – verbunden mit einem männlichen Samen aus einem ebenso Amazon-ähnlichen Bestellverfahren ein Kind neun Monate „ausbrütet“, soll jedoch auf keinen Fall eine Mutter sein. Es wird alles getan, um Muttergefühl zu verhindern, eine solche Frau ist Sklavin weltweit operierender Agenturen, ein Objekt, zu einer Gebärmaschine degradiert. Aber – so wird schnell eingewendet –, diese Frau tut es doch freiwillig und sogleich wird der Begriff Altruismus eingeführt, als sei die Verfügungstellung der Gebärmutter ein Liebesdienst an der Menschheit. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist Ausnutzung einer sozialen Notlage der Frau und ein Verbrechen an den so zur Welt kommenden Kindern.

Und die Sprachstrategen sind gleich zur Stelle. Das Wort „Mutterschaft“ stört. Die sogenannte Gendergerechtigkeit hatte schon vorgearbeitet: Im Mietmutterschaftsdiskurs ist das nun hilfreich. Aus Mutterschaft wurde bereits „Mutterrolle“, von jedem zu übernehmen, alles andere wäre diskriminierend, so wird behauptet. Und die Sprache der Reproduktionsmedizin ist schon weiter: Der Mensch wird neu definiert, auf seine Funktionalität reduziert. Die Geschlechtsorgane sind Maßstab. Eine Frau ist nur noch Mensch und zwar eine „Vulvaträgerin („vulva owners“), ist ein Mensch mit Periode, eine „Menstruierende“, „Uterusbesitzer“ („uterus haver“). Der Mann ist nach diesen Sprachfindung ein Mensch mit Penis bzw. ein Samenträger. Die Frau hat keine Vagina, sondern ein „front hole“ , hat aber im Vergleich zum Mann ein „bonus hole“, was die Süddeutsche Zeitung am 12.8.2023 mit Blick auf die Debatte in Großbritannien aufgegriffen hat. 

Wie verachtend kann Sprache sein? Hier ist der Orkus, in dem sich die Condition humaine auflöst.

Die Rechtslage ist bekannt und eindeutig:

Die Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten.

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes zum Schutz von Embryonen (ESchG) ist es strafbar, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen.

Nach § 13 c des Adoptionsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) ist die Ersatzmuttervermittlung untersagt. Nach § 14b Abs. 1 und 2 AdVermiG macht sich strafbar, wer eine Ersatzmuttervermittlung betreibt oder für die Ersatzmuttervermittlung einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.

Nach deutschem Recht gilt immer die Frau als Mutter, die das Kind zur Welt bringt – nicht die Wunschmutter, wie sich aus § 1591 BGB ergibt. Das führt zu großen rechtlichen Problemen bei der Einreise und Anerkennung der Elternschaft. Das Auswärtige Amt verweist darauf, dass die genetische Abstammung eines Kindes aus einer Leihmutterschaft nach deutschem Recht grundsätzlich kein rechtliches Abstammungsverhältnis zu den sogenannten „Wunscheltern“ begründet. Mutter eines Kindes ist nach deutschem Recht die Frau, die es geboren hat, also die Leihmutter und nicht die „Wunschmutter“. Damit ist eine deutsche Wunschmutter nach deutschem Recht nicht mit dem Kind verwandt und vermittelt dem Kind folglich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein deutscher „Wunschvater“ kann aus einem Vertrag über Leihmutterschaft nach deutschem Recht nicht wirksam seine Vaterschaft begründen; auch im Fall einer Leihmutterschaft kann der „Wunschvater“ aber nach deutschem Recht unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Vaterschaftsanerkennung oder durch eine gerichtliche Feststellung seiner Vaterschaft seine rechtliche Vaterschaft begründen.

Die Reproduktionsmedizin bzw. das Leihmutterschaftswesen operiert weltweit, in Ost- und Südosteuropa und besonders in den USA mit milliardenschweren Gewinnen. Eine Industrie ist entstanden, angefeuert von speziellen Agenturen. Diese agieren weltweit in Ländern, in denen Leihmutterschaft entweder vollständig legal oder in einer rechtlichen Grauzone erlaubt ist. Die Gesamtkosten variieren je nach gesetzlichem Rahmen, Absicherung und Land drastisch und bewegen sich im Jahr 2026 zwischen 35.000 Euro und über 230.000 Euro.

Was die katholische und evangelische Kirche in Deutschland sagen, hat immer noch Gewicht, wenn es um Grundfragen menschlichen Lebens geht, denn das Evangelium ist die Leitmelodie, die auch das Grundgesetz intoniert, Artikel 1 GG ist quasi ein Stück „Bergpredigt“. Die beiden christlichen Kirchen lehnen demnach die Leihmutterschaft ab und werten sie als Verletzung der Menschenwürde von Frau und Kind. Der Vatikan sieht die Leihmutterschaft als schwere Verletzung der Würde des Menschen und hat dies in der Erklärung „Dignitas infinita“ dokumentiert.

Entscheidend ist, dass die sogenannte Leihmutter wie auch das von ihr geborene und sogleich nach der Geburt entzogene Kind bloßes Vertrags- somit Verfügungsobjekte werden, beide werden kommerzialisiert, eine bestellbare Ware.

Zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien erläutern im Internet die Modalitäten, wie bestimmte Personengruppen vertraglich die deutsche Rechtslage umgehen und sich so ein Kind beschaffen können. Die Verträge mit den Bestellern und den Leihmüttern  sowie den Kliniken sind komplex.
Primär sind die Pflichten der Leihmutter, d.h. die Festlegung von Verhaltensmaßnahmen während der Schwangerschaft (z. B. Gesundheitsvorsorge, Lebensstil) und die Verpflichtung, nach der Geburt alle elterlichen Rechte abzugeben.

Dem schließen sich die Aufschlüsselung der Entlohnung oder Aufwandsentschädigung für die Leihmutter sowie die Übernahme sämtlicher medizinischer und juristischer Kosten an.

Die Leihmutter wird verpflichtet, bei behördlichen und gerichtlichen Schritten zur Feststellung der Elternschaft der Wunscheltern (z. B. Vaterschaftsanerkennung oder Freigabe für die Geburtsurkunde) mitzuwirken. Die zusätzlichen Regelungen für unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt oder medizinische Komplikationen während der Behandlung werden der Frau zudem auferlegt, so dass sie völlig dem für sie juristisch kaum durchschaubaren Vertrag und dessen Erfüllung ausgeliefert ist. Und klar ist auch, dass die Frau erst bei „Lieferung“, der Geburt des Kindes, Geldleistungen enthält.

In bestimmten Zentren oder Kliniken wie z.B. auf Zypern werden die betroffenen Frauen quasi kaserniert und unter medizinischer und Verhaltenskontrolle (kein Sex, keine männliche Betreuung) gehalten, die Frauen sind de facto Eigentum der Besteller und deren Agenturen.

Diejenigen, die das Sklavenhalterähnliche der Leih- bzw. Mietmutterindustrie erkennen, ebenso die Ausbeutung von Frauen in sozialen und finanziellen Notlagen, haben sogleich ein Schlüsselwort zur Hand, das dieses Verhalten nobilitiert: den Altruismus, die Uneigennützigkeit, ein Begriff im Gewand der Nächstenliebe.

Wie weit das Austragen einer Schwangerschaft altruistisch ist, lässt sich definitorisch kaum klar erfassen, innerhalb einer Familie mag es einzelne Fälle geben, mit denen jedoch nicht auf das Ganze zu schließen ist. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass die angeblich selbstlose und unentgeltliche Einnistung von (oft fremder) Eizelle und Befruchtung mit (per Katalog ausgesuchtem) Samen nicht Ausdruck von Nächstenliebe ist, sondern eher eine Verschleierung der tatsächlichen Umstände. Die Agenturen, die dann ja auch eingeschaltet sind, buchen die Bezahlung für deren vertragliche Tätigkeit sowie für die Maßnahmen von Ärzten, Kliniken, Betreuung- und Wachpersonal dann als „Aufwendungen“ ab, die natürlich erstattet werden. Und diese liegen im fünfstelligen Dollar-Bereich.

Es sind besondere Personengruppen, die sich mit Geld und Verbindungen für das Thema „Leihmutterschaft“ interessieren. Im Oktober 2026 findet in den bekannten Sartory-Sälen von Köln wieder die entsprechende Messe statt unter dem herzigen Titel „Wish for a baby“.

Und so wird geworben:

„Wish for a Baby ist für alle, die Fragen, Hoffnungen oder Sorgen rund um Kinderwunsch, Fruchtbarkeit, Familiengründung und alternative Wege zur eigenen Familie haben.

  • Heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen, die Kinderwunsch-Behandlungen wie IVF, ICSI, Leihmutterschaft oder eine Eizellspende in Betracht ziehen
  • Schwule Paare und alleinstehende Männer, die sich mit Leihmutterschaft oder Adoption beschäftigen
  • Lesbische Paare und alleinstehende Frauen, die über Samenspende oder die ROPA-Methode nachdenken
  • Menschen, die sich bewusst für ein Leben als Solo-Mama oder Solo-Papa entscheiden
  • Trans- und nicht-binäre Menschen, die eigene Wege zur Familiengründung suchen
  • Alle, die von unerfülltem Kinderwunsch, PCOS, Endometriose oder anderen Ursachen betroffen sind – oder einfach Unterstützung und Austausch suchen

Ob du ganz am Anfang stehst oder schon länger mit dem Thema beschäftigt bist – hier bist du willkommen.“

In 40 Vorträge werden sich Ärzte, Juristen äußern.

Darüber hinaus sind viele Aussteller und Fachleute* zur Stelle – darunter „internationale Kinderwunschkliniken, Samen- und Eizellbanken, Selbsthilfegruppen sowie Agenturen für Leihmutterschaft und Adoption.“

Von vielem wird beim Thema Leihmutterschaft, die stets Miet-Mutterschaft genannt werden müsste, gesprochen, aber kaum oder nur am Rande vom Kind, das so auf die Welt kommt – in Vertragserfüllung eines juristischen Vertrages.

Jeder und jede fragt sich im Laufe des Lebens nach den biologischen und kulturellen Wurzeln, fragt sich nach der Identität seiner Person, eben nach Vater und Mutter, nach den körperlichen und geistigen Anlagen, nach den Genen und so nach seinem Standort in der Welt. Und die Fragen nach der Mutter, nach der Wärme und dem Geruch ihrer Haut, nach Stimme und Singsang, nach dem Trösten, Lachen und nach der Sprache – all dies wird den Kindern der Mietmutterindustrie genommen. Und das Kind, das in den USA geboren wird, hat sogleich die amerikanische Staatsbürgerschaft, wie US-Gerichte gegen den Willen von US-Machthaber Trump soeben erneut bestätigt haben. Dies mag für die Adoptions-Eltern von Gewinn sein. Das Kind wird aber danach fragen, auch wenn es Jahre des Heranwachsens in Deutschland oder einem anderen EU-Staat erlebt hat. Und diese Fragen können zu Loyalitätskonflikten führen (zu welchem Land gehöre ich?), zumindest aber zur Verunsicherung beim Thema „Wer bin ich?“.

Das Kind ist diesem Suchen hilflos ausgeliefert, dessen Würde als Mensch wird gar erst ins Kalkül gezogen bei den Apologeten der These „Alles ist möglich, also mache ich es“, also von Personen und Ideologien, die souverän sein wollen, sich von Staaten und Verfassung, von Recht und Gesetz nichts vorschreiben lassen, die die Selbstverwirklichung als oberstes Verfassungsprinzip halten.

Darin äußert sich ein Denken und Handeln, das im Kern faschistoid ist, nämlich Selbstermächtigung auf Kosten anderer.

 

 

* https://www.wishforababy.de/koeln/2026/ausstellerliste/

Erstellungsdatum: 14.09.2026